Huber Automotive AG beruft 1. Abstimmung für Anleihegläubiger ein

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Huber Automotive AG beruft 1. Abstimmung für Anleihegläubiger ein

18.03.2024 / 16:30 CET/CEST

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Mühlhausen im Täle, 18. März 2024. Die Huber Automotive AG hat heute die Aufforderung zur Stimmabgabe sowie die dafür erforderlichen Dokumente im Bundesanzeiger und auf der eigenen Internetseite für die Anleihegläubigerversammlung veröffentlicht. Der Vorstand des Unternehmens schlägt den Anleihegläubigern der 6,00% Inhaberschuldverschreibungen (ISIN: DE000A2TR430) vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlängern. Die Anleihegläubiger sollen dafür für die nächsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten.

Die Abstimmung erfolgt ohne Versammlung. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem Abstimmungsleiter taggenau in der Frist vom 2. – 4. April 2024 per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden.

 

Ansprechpartner IR / PR

Torsten Biallas

b-communication

+49 172 422 9605

t.biallas@b-communication.de


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