vbw Pressestatement: Annahme vom Wachstumschancengesetz richtige Entscheidung

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
22.03.2024 / 12:07 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Annahme vom Wachstumschancengesetz richtige Entscheidung

Anzeige

(München, 22.03.2024). Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., zu dem heute im Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetz:

„Das Wachstumschancengesetz bringt nur marginale Vorteile für die Unternehmen. Dazu gehören die Erleichterungen in der Thesaurierungsbesteuerung von Personenunternehmen, kleine Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungsförderung genauso wie die Einführung der E-Rechnung. Wenig ist eindeutig besser als nichts. Aber das Wachstumschancengesetz wird die gravierenden Probleme des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht ansatzweise lösen. Dafür sind die beschlossenen Schritte zu klein und 3,2 Milliarden Euro einfach zu wenig.

Dafür sind weit mehr und umfassendere Maßnahmen nötig. Wir brauchen mutige Reformen, die unseren Standort steuerpolitisch wieder wettbewerbsfähig machen. Wir brauchen eine umfassende Entlastung von Bürokratie, bezahlbare Energiepreise und Reformen, mit denen wir die Sozialausgaben und damit auch die Lohnzusatzkosten wieder in den Griff bekommen und senken können.

Die vom Bundesrat bestätigte einseitige Belastung der Land- und Forstwirtschaft durch Streichung der Agrar-Diesel-Subventionen bleibt unverständlich und falsch. Wir werden uns weiter für eine Rücknahme der Streichung oder eine gleichwertige Kompensation stark machen. Kompensation durch Abbau von Bürokratie überzeugt mich hier nicht. Für den Wegfall verzichtbarer Verwaltungsauflagen darf keine Gegenleistung verlangt werden.“

Kontakt: Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de
 


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus