SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024

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SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024

30.04.2024 / 13:25 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Presseinformation

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024

(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H

  • Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG war nicht beschlussfähig
  • Die Versammlung findet am 21. Mai 2024 um 13:30 Uhr (MESZ) in den Räumen des Crowne Plaza Frankfurt statt
  • Anmeldung bis spätestens Samstag, den 18. Mai 2024, um 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich
     

Kahl am Main, xx. April 2024 – Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und
der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main in seiner Eigenschaft als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung vom 25. April 2024 bis zum 29. April 2024 laden alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H) dazu ein, an der zweiten Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Die Versammlung findet am 21. Mai 2024 statt und beginnt um 13:30 Uhr (MESZ) in den Räumen des Crowne Plaza Frankfurt – Congress Hotel, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (Raum Hamburg). Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ den Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens 18. Mai 2024 bis 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich. Die Einladung wird am 3. Mai 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Tag auch auf der Homepage unter https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ abrufbar.

SINGULUS TECHNOLOGIES schlägt den Anleihegläubigern u.a. vor, die Anleihebedingungen um mehrere Punkte zu erweitern. Das Unternehmen freut sich darauf, die Anleihegläubiger begrüßen zu können. Das Unternehmen lädt die Anleihegläubiger ein, an der Abstimmung teilzunehmen und im Interesse des Unternehmens den Beschlussvorlagen zuzustimmen, um das Unternehmen auf seinem weiteren Weg zu unterstützen. Wir begrüßen die Treue und das Vertrauen der Anleihegläubiger und möchten uns herzlich dafür bedanken.

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage unter https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ unter dem Abschnitt „Zweite Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024“.

 

SINGULUS TECHNOLOGIES – Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren.

SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen Umweltbewusstsein, die effiziente Nutzung von Ressourcen sowie die Vermeidung unnötiger CO2-Belastung. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

Kontakt:

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

 

 


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