Coreo AG plant ordentliche Kapitalherabsetzung

Coreo AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

Coreo AG plant ordentliche Kapitalherabsetzung

13.06.2024 / 14:31 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Coreo AG haben entschieden, im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 26.07.2024, die Aktionäre über eine ordentliche Kapitalherabsetzung in Kombination mit einer Zusammenlegung der bestehenden Stückaktien im Verhältnis 10:1 entscheiden zu lassen.
Ziel der Herabsetzung des Grundkapitals nach § 222 ff. AktG ist es, aufgelaufene Verluste zu decken.

Durch die Kapitalherabsetzung wird zudem erreicht, dass der Kurs der Aktie der Gesellschaft wieder deutlich über EUR 1,00 notiert und dadurch die Flexibilität der Coreo AG für künftige Kapitalmaßnahmen erhöht wird, was derzeit wegen des Verbots der unter-pari-Emission, d.h. des Verbots Aktien für unter EUR 1,00 je Aktien auszugeben, nicht möglich ist.

Kontakt:
Coreo AG
Investor Relations
Bleichstraße 64
D-60313 Frankfurt a. M.
ir@coreo.de
T: +49 (0) 69-21 93 96-0

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