Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrats

Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

28.06.2024 / 07:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung gem. Art. 53 KR – ZÜBLIN IMMOBILIEN HOLDING AG
Zürich, 28. Juni 2024

Anlässlich der 35. ordentlichen Generalversammlung vom 27. Juni 2024 waren 69.7% des Aktienkapitals vertreten. Den Anträgen des Verwaltungsrates wurde vollumfänglich zugestimmt:

  • Genehmigung des Geschäftsberichts 2023/24, des Vergütungsberichts sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
  • Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung
  • Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus gesetzlicher Kapitaleinlagereserve
    (ex-Datum 01.07.2024)
  • Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
  • Wahl der bestehenden Verwaltungsräte Dr. Markus Wesnitzer, Nicolas Gross,
    Yves Rossier und David C. Schärli
  • Wahl von Dr. Markus Wesnitzer als Präsident des Verwaltungsrats
  • Wahl der bestehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses Dr. Markus Wesnitzer,
    Nicolas Gross, Yves Rossier und David C. Schärli
  • Wiederwahl der Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG
  • Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
  • Statutenänderungen iR der Bestimmungen des revidierten Aktienrechts, einschliesslich redaktioneller Anpassungen
  • Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2025.

 

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Ende der Adhoc-Mitteilung


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