Aktuelles Urteil zum Prämiensparvertrag: Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Prämiensparvertrag

Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil zum Prämiensparvertrag gefällt. In den Verfahren XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23 wurde ein neuer Referenzzins für die Zinsanpassungen festgelegt. Dieses Urteil betrifft Hunderttausende von Sparern, die in den vergangenen Jahren möglicherweise zu wenig Zinsen von ihren Sparkassen erhalten haben.

Hintergrund der dem BGH-Urteil zugrundeliegenden Verfahren waren Prämiensparverträge, die zwischen 1993 und 2010 von verschiedenen Sparkassen angeboten wurden. Diese sahen eine variable Verzinsung und gestaffelte Prämien vor. Verbraucherschutzverbände hatten diese Verträge angefochten, weil die Klauseln zur Zinsanpassung als unwirksam angesehen wurden. Sie argumentierten, dass die von den Banken festgelegten Zinsen zu niedrig seien und forderten eine Überprüfung und Anpassung.

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Das aktuelle Urteil zum Prämiensparvertrag

Der BGH entschied nun, dass die Zinsanpassungen auf Basis der Umlaufsrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren erfolgen müssen. Diese Methode gewährleistet laut den Richtern, dass die Zinsen fair und marktgerecht angepasst werden. Außerdem hat der BGH festgelegt, dass die Verjährungsfrist frühestens mit Vertragsende beginnt.

Bedeutung für Verbraucher

Das aktuelle Urteil bietet Bankkunden, die über Jahre hinweg möglicherweise zu wenig Zinsen erhalten haben, nun die Möglichkeit, ihre Zinsen neu berechnen zu lassen und gegebenenfalls Rückforderungen an ihre Banken zu stellen. Wichtig ist: Werden Verbraucher nicht tätig, verjähren die Ansprüche drei Jahre nach Kündigung. Bei Prämiensparverträgen, die 2021 endeten, endet die dreijährige Verjährungsfrist für Rückforderungen also bis zum Jahresende 2024.

Empfehlungen für betroffene Sparer

Um die Verjährung zu hemmen, können Betroffene zunächst eine Schlichtungsstelle einschalten. Betroffene Sparer sollten außerdem eine Neuberechnung der Zinsen von ihrer Bank verlangen. Bezüglich eines Musterschreibens sollten die Sparer bei ihrer Verbraucherzentrale nachfragen. Gleiches gilt, wenn Sparern nun Angebote von ihrer Bank gemacht werden. Auch diese sollte man von einer Verbraucherzentrale überprüfen lassen.

Fazit

Das Urteil des BGH schafft Klarheit für viele Prämiensparer. Es stellt sicher, dass die Zinsen fair berechnet werden und bietet den Verbrauchern die Möglichkeit, zu Unrecht einbehaltene Zinsen zurückzufordern. Für die Betroffenen ist es ein wichtiger Schritt zur Wahrung ihrer finanziellen Rechte.

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