AGROB Immobilien AG: Ebner Stolz nicht Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024

AGROB Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges

AGROB Immobilien AG: Ebner Stolz nicht Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024

25.07.2024 / 10:02 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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AGROB Immobilien AG: Ebner Stolz nicht Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)

ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)

 

Ismaning, 25. Juli 2024

Die AGROB Immobilien AG gibt bekannt, dass die von der Hauptversammlung am 1. Juli 2024 gewählte RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft „Ebner Stolz“ der Gesellschaft gestern nach Geschäftsschluss mitgeteilt hat, dass Ebner Stolz nicht als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 oder eine gegebenenfalls zu beauftragende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024 zur Verfügung steht.

Die Gesellschaft wird das Verfahren zur Bestellung eines neuen Abschlussprüfers in die Wege leiten.

AGROB Immobilien AG

Ende der Insiderinformation


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