HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 28. Februar 2025 gewährt – sofortige Mandatsniederlegung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

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HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 28. Februar 2025 gewährt – sofortige Mandatsniederlegung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

20.08.2024 / 19:35 CET/CEST

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HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 28. Februar 2025 gewährt – sofortige Mandatsniederlegung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

München, 20. August 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat von dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der „Vertreter der Anleihegläubiger“), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung der Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) nebst Zinsen bis zum 28. Februar 2025 erhalten.

In diesem Zusammenhang teilt die HPI AG weiter mit, dass die One Square Advisory Services S.à.r.l im Anschluss an die neue Stundungserklärung ihr Mandat als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat.

Die Stundungserklärung kann von einem gegebenenfalls neu gewählten gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger binnen zwei Wochen nach Rechtskraft der Bestellung gekündigt werden.

HPI AG

Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com

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