Delisting der New Work SE-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 26. August 2024

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Delisting der New Work SE-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 26. August 2024

23.08.2024 / 11:40 CET/CEST

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Hamburg, 23. August 2024 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit am 21. August 2024 veröffentlichten Beschluss auf Antrag der New Work SE (ISIN: DE000NWRK013) entschieden, die Zulassung der New Work SE-Aktien zum Handel im regulierten Markt sowie im Teilsegment mit besonderen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen.

Damit werden die New Work SE-Aktien mit Ablauf des 26. August 2024 nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Annahmefrist des am 15. Juli 2024 veröffentlichten und an die New Work SE-Aktionäre gerichteten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Burda Digital SE.
 


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