Mainova AG: Kapitalerhöhung – Ausnutzung des Genehmigten Kapitals

Mainova AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Mainova AG: Kapitalerhöhung – Ausnutzung des Genehmigten Kapitals

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27.08.2024 / 11:41 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Inhalt der Ad-Hoc-Mitteilung: Mainova Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung – Ausnutzung des Genehmigten Kapitals

Frankfurt am Main, 27. August 2024 – Der Vorstand der Mainova Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen von EUR 142.336.000,00 um bis zu EUR 28.410.342,40 auf bis zu EUR 170.746.342,40 mit Ausgabe von bis zu 12.116 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Inhaberaktien„) und bis zu 1.097.663 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien („Neue Namensaktien„, insgesamt die „Neuen Aktien„) zu erhöhen. Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 360,00 je Aktie („Bezugspreis„). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnanteilsberechtigt.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 5,01 : 1 zum Bezug („Bezugsverhältnis„) angeboten. Jeder Aktionär wird somit berechtigt sein, für 5,01 alte Aktien eine Neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen. Das Bezugsrecht der Inhaber der Inhaberaktien ist jedoch beschränkt auf den Bezug Neuer Inhaberaktien; das Bezugsrecht der Inhaber der Namensaktien ist beschränkt auf den Bezug Neuer Namensaktien. Das Bezugsrecht für Aktienspitzen wird ausgeschlossen.

Die Neuen Namensaktien werden den Inhabern der Namensaktien zum Bezugspreis im Bezugsverhältnis zum unmittelbaren Bezug angeboten.

Die von den Inhabern der Inhaberaktien zu beziehenden Neuen Inhaberaktien werden von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit der Verpflichtung, sie den Inhabern der Inhaberaktien zum mittelbaren Bezug zum Bezugspreis im Bezugsverhältnis in einer Frist von zwei Wochen anzubieten, übernommen werden. Nicht von den Inhabern der Inhaberaktien bezogene Neue Inhaberaktien werden der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten werden.

Weitere Einzelheiten zu der Kapitalerhöhung werden sich aus dem voraussichtlich Ende Oktober/ Anfang November 2024 im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Bezugsangebot ergeben.

 

Disclaimer:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Mainova AG findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.

Ende der Insiderinformation.

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