Mainz Biomed ernennt Petra Smeltzer Starke zur Markenbotschafterin

Emittent / Herausgeber: Mainz BioMed N.V.

/ Schlagwort(e): Sonstiges

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18.09.2024 / 14:01 CET/CEST

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Mainz Biomed ernennt Petra Smeltzer Starke zur Markenbotschafterin

Die strategische Partnerschaft mit der ehemaligen leitenden Beraterin des Weißen Hauses soll die Bekanntheit der Produkte von Mainz Biomed steigern und auf die Bedeutung der Früherkennung aufmerksam machen

BERKELEY, USA und MAINZ, Deutschland – September 18, 2024 – Mainz Biomed N.V. (NASDAQ:MYNZ) („Mainz Biomed“ oder das „Unternehmen“), ein molekulargenetisches Diagnostikunternehmen, das sich auf die Krebsfrüherkennung spezialisiert hat, hat heute die Ernennung von Petra Smeltzer Starke zur Markenbotschafterin für das Unternehmen bekannt gegeben. In dieser Funktion wird sie Mainz Biomed bei der Entwicklung und Durchführung von Aufklärungskampagnen unterstützen, um die Bedeutung der Früherkennung von Darmkrebs hervorzuheben.

„Wir heißen Petra als Markenbotschafterin herzlich in unserem Team willkommen. Ihre weitreichende und tiefgreifende Erfahrung wird entscheidend zum Erfolg der Markteinführung unseres Darmkrebsfrüherkennungstests der nächsten Generation beitragen, für die wir den Beginn der Zulassungsstudie bis Ende 2025 planen,“, kommentierte Guido Baechler, Chief Executive Officer von Mainz Biomed.

Petra Smeltzer Starke ergänzte: „Ich bin stolz und sehr gespannt darauf, mit Mainz Biomed zusammenzuarbeiten. Das Unternehmen setzt neue Maßstäbe bei der Früherkennung von Darmkrebs und insbesondere bei der Erkennung von präkanzerösen Polypen.“

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte Mainz Biomeds offizielle Investoren-Website unter mainzbiomed.com/investors/

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Über Petra Smeltzer Starke

Petra Smeltzer Starkes beispiellose Karriere begann mit einem Studium der internationalen Wirtschaft, des Handels und der Diplomatie an der School of Economics in Prag,das sie sich durch Modeln finanzierte. Trotz zahlreicher Erfolge in der Modebranche, schloss Starke sowohl ihr Grund- als auch ihr Hauptstudium als Jahrgangsbeste ab und zog in die Vereinigten Staaten, um an der Georgetown University Jura zu studieren.

Starke war die Beste ihres Jahrgangs an der juristischen Fakultät und arbeitete in der internationalen Anwaltskanzlei O’Melveny & Myers, LLP, als Anwältin, wo sie während der Bush-Administration zahlreiche politische Vertreter beriet. Anschließend wurde Starke für den Übergang zur Präsidentschaft Obamas und später für das Weiße Haus rekrutiert, wo sie als General Counsel des White House Council of Economic Advisors und Senior Advisor des Präsidenten tätig war. Starke war als Beraterin für amerikanische Präsidenten und weltweit für diplomatische Führungskräfte tätig und hat ein beispielloses internationales Netzwerk aufgebaut. Mit ihrer Expertise unterstütze sie auch das Team, das den Übergang von Biden zu Harris verantwortet, bei der Einhaltung ethischer Grundsätze und der Vermeidung von Interessenkonflikten.

Über Mainz Biomed NV

Mainz Biomed entwickelt marktfertige molekulargenetische Diagnoselösungen für lebensbedrohende Krankheiten. Das Hauptprodukt des Unternehmens ist ColoAlert®, ein präziser, nicht-invasiver und einfach anzuwendender Früherkennungstest für die Diagnose von Darmkrebs. ColoAlert® wird in Europa und den Vereinigten Arabischen Emiraten bereits vertrieben. Das Unternehmen führt eine klinische

Studie für die FDA-Zulassung in den USA durch. Zu den Produktkandidaten von Mainz Biomed gehört auch PancAlert, ein Screening-Test zur Früherkennung von Bauchspeicheldrüsenkrebs, der auf dem Multiplex-Nachweis molekulargenetischer Biomarker in Stuhlproben mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) in Echtzeit basiert. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie mainzbiomed.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn, Twitter und Facebook.

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

MC Services AG
Anne Hennecke/Caroline Bergmann
+49 211 529252 20
mainzbiomed@mc-services.eu 

Für Investorenanfragen wenden Sie sich bitte an ir@mainzbiomed.com

Zukunftsgerichtete Aussagen  

Einige Aussagen in dieser Pressemitteilung sind „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der „Safe Harbor“-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie „antizipieren“, „glauben“, „erwarten“, „schätzen“, „planen“, „vorhersagen“ und „projizieren“ und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder auf diese hinweisen können und die nicht Aussagen aufgrund von historischen Fakten sind, identifiziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Analyse bestehender Informationen wider und unterliegen verschiedenen Risiken und Unsicherheiten. Aus diesem Grund ist Vorsicht beim Vertrauen auf zukunftsgerichtete Aussagen geboten. Aufgrund von bekannten und unbekannten Risiken können sich die tatsächlichen Ergebnisse in hohem Maß von den Erwartungen oder Vorhersagen des Unternehmens unterscheiden. Die folgenden Faktoren könnten unter anderem dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse sich erheblich von denen unterscheiden, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden: (i) das Nichterfüllen von vorausgesagten Entwicklungen und damit zusammenhängenden Zielen; (ii) Änderungen bei den anzuwendenden Gesetzen oder Richtlinien; (iii) die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und seine aktuellen oder beabsichtigten Märkte; und (iv) andere Risiken und Unsicherheiten, die hierin beschrieben werden, wie auch diejenigen Risiken und Unsicherheiten, die von Zeit zu Zeit in anderen Berichten und anderen öffentlichen Dokumenten, die bei der Securities and Exchange Commission (der „SEC“) durch das Unternehmen eingereicht werden, besprochen werden. Zusätzliche Informationen, die diese und andere Faktoren betreffen, die die Erwartungen und Projektionen des Unternehmens beeinflussen können, finden sich in den anfänglichen Dokumenteneinreichungen bei der SEC, einschließlich des Jahresberichts auf Formblatt 20-F, eingereicht am 8. April 2024. Die Einreichungen des Unternehmens bei der SEC sind auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov für die Öffentlichkeit zugänglich. Jede von uns in dieser Pressemitteilung getätigte zukunftsgerichtete Aussage basiert ausschließlich auf Informationen, die Mainz Biomed aktuell vorliegen und treffen nur auf das Datum zu, an dem sie getätigt wurden. Mainz Biomed übernimmt keine Verpflichtung, öffentlich jede zukunftsgerichtete Aussage, ob nun schriftlich oder mündlich, zu aktualisieren, die von Zeit zu Zeit getätigt wird, sei es als Resultat neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderweitig, außer dies ist per Gesetz erforderlich. 


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