Nakiki SE: Maskenklagen werden nicht finanziert

Nakiki SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges

Nakiki SE: Maskenklagen werden nicht finanziert

21.09.2024 / 09:48 CET/CEST

Aktualisierung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Die Nakiki SE teilt mit, dass die beiden im Prüfungsstadium bzw. Letter of Intent befindlichen sog. “Maskenklagen” (Zahlungsklagen gegen die Bundesregierung wegen Lieferverträgen aus Corona-Masken) nach ausführlicher und detaillierter Prüfung nicht finanziert werden.

Prozessfinanzierer wie Nakiki SE prüfen zu finanzierende Ansprüche in einem internen und externen Verfahren juristisch und wirtschaftlich. Eine Entscheidung gegen die Finanzierung ist nicht zwangsläufig ein Indikator für die Erfolgsaussichten des Anspruchs, sondern kann auch durch einen eingeschränkten Risikoappetit oder anderen Faktoren begründet sein.

Grundsätzlich ist die Nakiki SE weiterhin an der Finanzierung sogenannter Maskenklagen interessiert.  Betroffene Maskenlieferanten werden weiterhin aufgerufen, sich an Nakiki wenden. Jeder Fall wird individuell und zügig geprüft.

Andreas Wegerich
NAKIKI SE
Johnsallee 30
20148 Hamburg

Telefon: +49 40 285 304 23-0
Internet: https://nakikifinance.com/
E-Mail: info@nakikifinance.com

Handelsregister: AG München HRB 228000
WKN: WNDL30
ISIN: DE000WNDL300

 

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