Regenbogen AG muss eventuell zwei Flurstücke in Prerow räumen

Regenbogen AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Regenbogen AG muss eventuell zwei Flurstücke in Prerow räumen

14.10.2024 / 13:20 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Schönkirchen, den 14.10.2024 – Im Verfahren vor dem Landgericht Rostock wurde die Regenbogen AG (ISIN DE0008009564) heute verurteilt, die Flurstücke 149/2 und 151 des Regenbogencamps in Prerow, im Wesentlichen sind dies Sand-, Strand- und Dünenflächen, zu räumen. Damit wäre ein Großteil der Campingstellplätze betroffen. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch nur, wenn die Stiftung für Umwelt und Naturschutz MV eine Sicherheitsleistung über € 2,0 Mio. erbringt.
 
Die kurzfristige Vorgehensweise ist davon abhängig, ob die Sicherheitsleistung erbracht wird. Ob, wann und in welchem Umfang dieses Urteil wirtschaftliche Auswirkungen haben könnte, ist derzeit nicht abzuschätzen. Gleichzeitig werden weitere Rechtsmittel geprüft, um in der nächsten Instanz zu einem anderen Urteil zu kommen.
 
Kontakt:
Patrick Voßhall
Vorstand
Pahlblöken 3
24232 Schönkirchen
Tel.: 0431/237230
E-Mail: investorrelations@regenbogen.ag
Web: www.regenbogen.ag

Ende der Ad-hoc-Mitteilung
 

Ende der Insiderinformation


14.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus