Brenntag-Vorstandsvorsitzender Dr. Christian Kohlpaintner wird Vertrag nicht über Ende 2025 hinaus verlängern

Brenntag SE / Schlagwort(e): Personalie

Brenntag-Vorstandsvorsitzender Dr. Christian Kohlpaintner wird Vertrag nicht über Ende 2025 hinaus verlängern

26.11.2024 / 12:17 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Brenntag-Vorstandsvorsitzender Dr. Christian Kohlpaintner wird Vertrag nicht über Ende 2025 hinaus verlängern

Dr. Christian Kohlpaintner, Vorstandsvorsitzender der Brenntag SE, dem Weltmarktführer in der Distribution von Chemikalien und Inhaltsstoffen, hat den Aufsichtsrat der Brenntag SE über seine Entscheidung informiert, seinen bis zum 31. Dezember 2025 laufenden Vertrag aus privaten Gründen nicht zu verlängern.

Der zum Ende seiner Amtszeit bei Brenntag dann 62-jährige Manager hat sich entschieden, anschließend keine operativen Führungsaufgaben mehr anzustreben.

Der Aufsichtsrat der Brenntag SE wird unverzüglich einen geordneten Prozess für die Nachfolge im Vorstandsvorsitz einleiten.

Bis Ende 2025 wird Christian Kohlpaintner der Brenntag SE weiterhin mit vollem Engagement als Vorstandsvorsitzender zur Verfügung stehen und den reibungslosen Übergang seiner Aufgaben auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger sicherstellen.

Dr. Christian Kohlpaintner ist seit dem 1. Januar 2020 Vorsitzender und Mitglied des Vorstands der Brenntag SE.
 

Essen, den 26. November 2024

 

 

Kontakt:

Brenntag SE

Thomas Altmann, Senior Vice President Corporate Investor Relations

Telephone: +49 201 6496 2102

Email: thomas.altmann@brenntag.com

 

Ende der Insiderinformation


26.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus