Bitcoin Group SE: Beendigung des Mandats des Vorstandsvorsitzenden Marco Bodewein

Bitcoin Group SE / Schlagwort(e): Personalie

Bitcoin Group SE: Beendigung des Mandats des Vorstandsvorsitzenden Marco Bodewein

29.11.2024 / 18:36 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bitcoin Group SE: Beendigung des Mandats des Vorstandsvorsitzenden Marco Bodewein

Herford, 29. November 2024 – Der Aufsichtsrat der Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) und der futurum Bank AG sowie der Vorstandsvorsitzende beider Unternehmen, Marco Bodewein, haben in beiderseitigem Einvernehmen beschlossen, dass Herr Bodewein mit Wirkung zum 30. November 2024 aus dem Vorstand ausscheiden wird.

Herr Bodewein verlässt die Unternehmensgruppe auf eigenen Wunsch, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu widmen. Der Aufsichtsrat spricht Herrn Bodewein seinen ausdrücklichen Dank für sein Engagement und seine visionäre Führung in den vergangenen Jahren aus. Für seine persönliche und berufliche Zukunft wünscht der Aufsichtsrat Herrn Bodewein alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Der Nachfolgeprozess für die Neubesetzung des Amts des Vorstandsvorsitzenden der Bitcoin Group SE und der futurum Bank AG wurde bereits eingeleitet.

Kontakt:

Bitcoin Group SE
Michael Nowak
Luisenstraße 4
32051 Herford
E-Mail: ir2024@bitcoingroup.com
Telefon: +49.5221.69435.20
Telefax: +49.5221.69435.25
Website: www.bitcoingroup.com

Investor Relations Kontakt:

CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel.: +49.89.1250903-30
E-Mail: sh@crossalliance.de
Website: www.crossalliance.de

Ende der Insiderinformation


29.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus