Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – 2. Zwischenmeldung

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Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – 2. Zwischenmeldung

16.12.2024 / 12:05 CET/CEST

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Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und

Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

 

 

Trostberg, 16. Dezember 2024

 

 

2. Zwischenmeldung

 

Im Zeitraum vom 9. bis einschließlich 13. Dezember 2024 wurden insgesamt 13.964 Stückaktien der Alzchem Group AG im Rahmen des am 5. November 2024 angekündigten Aktienrückkaufprogramms erworben. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Rückkaufs bislang erworbenen Aktien beträgt damit 16.301 Stück. Der Erwerb erfolgte durch ein von der Alzchem Group AG beauftragtes Kreditinstitut über die Börse (XETRA).

 

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen (exkl. Erwerbsnebenkosten), jeweils pro Tag, betrugen:

 

HandelsdatumGesamtzahl
Aktien
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)Aggregiertes
Volumen (EUR)
09.12.20242.34159,7599139.898,00
10.12.20242.71159,9649162.564,80
11.12.20242.75757,6847159.038,80
12.12.20243.08958,4244180.473,00
13.12.20243.06658,1647178.333,00
Σ13.96458,7445820.307,60

 

Diese Informationen sowie die detaillierten Informationen über die einzelnen mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden täglichen Geschäfte werden gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.alzchem.com/de/investor-relations/aktie/#c18431 veröffentlicht.

 

 

Alzchem Group AG

– Vorstand –


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