EQS-News: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung The Grounds schließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgreich ab 19.12.2024 / 09:52 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. The Grounds schließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgreich ab
Berlin, 19. Dezember 2024 – Die The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) gibt den erfolgreichen Abschluss der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen bekannt: Insgesamt wurden 40.551.982 neuen Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie gezeichnet. Davon entfielen wie vereinbart 40.000.000 neue Aktien auf einen von H.I.G. Capital gemanagten Fonds. Daneben haben auch Aktionäre aus dem Freefloat in die neue Partnerschaft von H.I.G. Capital und The Grounds investiert. Der aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zufließende Nettoemissionserlös soll, wie angekündigt, unter anderem zur Sicherung der zukünftigen Finanzierungsstruktur, zur Weiterentwicklung schon erworbener Projekte und zum Erwerb neuer Immobilienentwicklungsprojekte verwendet werden Vorstand Jacopo Mingazzini: „Das es uns in diesen herausfordernden Zeiten gelungen ist mit H.I.G. Capital einen starken und verlässlichen Partner zu überzeugen, freut uns sehr. Die Kapitalerhöhung ermöglicht uns, die in dieser Marktsituation sich ergebenden Gelegenheiten zu nutzen, um nach zwei schwierigen Jahren den Blick wieder nach vorne zu richten.“ Die Eintragung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister sowie Lieferung der neuen Aktien unter der ISIN DE000A40KXL9 und die Einbeziehung der neuen Aktien in den Börsenhandel (Segment Primärmarkt der Börse Düsseldorf und Quotation Board der Börse Frankfurt) werden vor dem Hintergrund des zeitnahen Jahresendes in 2024 bis Ende Januar 2025 erwartet. Am 10. Dezember 2024 wurde bereits die Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 in das Handelsregister eingetragen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 8.902.758,00, eingeteilt in 8.902.758 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: DE000A40KXL9 / WKN: A40KXL), herabgesetzt wurde. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 („Ex-Tag“) erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 2:1. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 30. Dezember 2024. Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der The Grounds nach dem Stand vom 2. Januar 2025 („Record Date“), abends, umbuchen. Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN: DE000A40KXL9) ist für den 31. Dezember 2024 vorgesehen. Bedingt durch die Börsenfeiertage erfolgt die Preisfeststellung ab dem 2. Januar 2025. Soweit ein Aktionär einen nicht durch 2 teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Teilrechte bzw. Aktienspitzen (DE000A40KXM7) eingebucht. Für weitere Details verweist The Grounds auf die Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff. AktG, welche heute im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Kapitalherabsetzung sowie der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch Eintragung in das Handelsregister wird sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 49.454.740,00 EUR, eingeteilt in 49.454.740 nennwertlose Namensaktien, erhöhen. Damit einher geht eine deutliche Veränderung der Aktionärsstruktur. Künftig hält H.I.G. Capital über einen von ihr gemanagten Fonds rund 81,3 % der Anteile an The Grounds.
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