Bilfinger SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Bilfinger SE: Korrektur der Veröffentlichung vom 10.12.2024, 18:54 Uhr CET/CEST – Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 50 Mio. € 20.12.2024 / 14:17 CET/CEST Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Korrektur der Mitteilung vom 10. Dezember 2024 zum Aktienrückkauf in Bezug auf die Datumsangabe der Hauptversammlung und die Angabe zum Laufzeitende der Ermächtigung zum Aktienrückkauf. Bilfinger beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 50 Mio. € Der Vorstand der Bilfinger SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Der Rückkauf soll spätestens am 31. Januar 2025 beginnen und bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden. Im Rahmen des Programms können maximal bis zu 1.100.110 eigene Aktien der Bilfinger SE zu einem maximalen Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 50 Millionen Euro über die Börse erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (Xetra-Schlusskurs vom 10. Dezember 2024) entspricht dies etwa 2,93 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Damit macht die Bilfinger SE von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 20. April 2023 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 19. April 2028 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Bilfinger SE, welche die Bilfinger SE bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Bilfinger SE entfallen. Die Gesellschaft hält aus früheren Aktienrückkaufprogrammen aktuell 86.849 eigene Aktien (ca. 0,23 % des Grundkapitals). Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. April 2023 zulässigen Zwecke in Betracht. Die Aktien können auch eingezogen werden. Der Erwerb soll unter Inanspruchnahme der „Safe Harbour“-Ausnahme für Rückkaufprogramme nach Artikel 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) abgewickelt werden. Die Bilfinger SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen. Die Gesellschaft wird unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms auf ihrer Website informieren.
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