Bilfinger SE: Aktienrückkauf

EQS-News: Bilfinger SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
Bilfinger SE: Aktienrückkauf
10.02.2025 / 15:56 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bilfinger SE: Aktienrückkauf

 

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien – 3. Zwischenmeldung

 

Im Zeitraum vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025 wurden insgesamt 19.828 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Bilfinger SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 20. Januar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 21. Januar 2025 mitgeteilt wurde.

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs [EUR]
03.02.2025 4.083 48,7245
04.02.2025 4.100 48,6793
05.02.2025 3.807 48,1733
06.02.2025 3.857 49,0352
07.02.2025 3.981 49,1695

Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Bilfinger SE veröffentlicht (http://www.bilfinger.com).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 21. Januar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 55.331 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Bilfinger SE erfolgt durch eine von der Bilfinger SE beauftragten Bank ausschließlich über die Börse.

 

 


10.02.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus