Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014

EQS-News: Samara Asset Group p.l.c. / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014
17.03.2025 / 11:54 CET/CEST
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Samara Asset Group plc/ Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014

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Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014

Erwerb eigener Aktien – 26. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 10. März 2025 bis einschließlich 14. März 2025 wurden 4,870 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt.

Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 10. März 2025 bis einschließlich 14. März 2025 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:

Datum Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück)   Durchschnittskurs (Euro) Volumen (Euro)
10.03.25 1.350   2,16 2.916,00
11.03.25  
12.03.25 220   2,10 462,00
13.03.25 2.200   2,14 4.708,00
14.03.25 1.100   2,11 2.320,00
         

 

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 14. März 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 99.800.

Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Baader Bank AG ausschließlich über die Börse.

Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.samara-ag.com 

Sliema/Malta, den 17. März 2025

Samara Asset Group plc

Der Verwaltungsrat


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