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EQS-News: Kirchhoff Consult GmbH / Schlagwort(e): Studie/Studienergebnisse Marktanalyse von Kirchhoff und CMS: Jedes vierte Unternehmen im DAX160 veröffentlicht freiwillig vorläufige Zahlen 01.07.2025 / 11:44 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Marktanalyse von Kirchhoff und CMS: Jedes vierte Unternehmen im DAX160 veröffentlicht freiwillig vorläufige Zahlen
Hamburg, Frankfurt 01. Juli 2025 – Die Hamburger Kommunikations- und Strategieberatung für Finanzkommunikation und ESG Kirchhoff Consult hat gemeinsam mit der Wirtschaftskanzhlei CMS eine aktuelle Marktanalyse zum Veröffentlichungsverhalten börsennotierter Unternehmen im DAX160 vorgelegt. Die Auswertung zeigt: Jedes vierte Unternehmen veröffentlicht freiwillig vorläufige Geschäftszahlen – häufig jenseits regulatorischer Pflichten, aber nicht ohne rechtliche Fallstricke. Die Untersuchung analysiert das Verhalten aller 160 Unternehmen aus DAX, MDAX und SDAX in Bezug auf vorläufige Finanzkennzahlen zum Geschäftsjahr 2024. Insgesamt kommunizierten 44 Unternehmen (27,5 Prozent) freiwillig – also ohne Ad-hoc-Anlass – vorläufige Zahlen. Auffällig ist, dass insbesondere Small Caps diese Form der Kapitalmarktkommunikation nutzen. Marktstandard gefordert – Empfehlungen für Finanzkalender und Kommunikation Jens Hecht, Managing Partner der Kirchhoff Consult GmbH, betont: „Die Analyse offenbart eine deutliche Asymmetrie zwischen Unternehmensgröße, Veröffentlichungszeitpunkt und Kommunikationsverhalten. Wer seine testierten Abschlüsse spät publiziert, nutzt eher freiwillige Vorabinformationen. Doch das erfolgt häufig ohne erkennbare Kommunikationsstrategie. Hier braucht es einen klaren Marktstandard.“ Rechtsunsicherheit bei Closed Periods „Die Marktanalyse zu vorläufigen Finanzzahlen zeigt ein hohes Klärungsbedürfnis, welche Finanzzahlen nach Auffassung der ESMA und der BaFin als ‚Schlüsselzahlen‘ anzusehen sind. Diesem Anliegen nach einer klaren Definition werden wir uns gemeinsam mit Kirchhoff annehmen“, erklärt Dominik von Zehmen, Rechtsanwalt bei CMS. „Ungeachtet dessen empfehlen wir insbesondere bei Unternehmen mit Share Ownership Guidelines die Einschaltung eines Dienstleisters, der die Aktienerwerbe für die Vorstandsmitglieder unabhängig und unbeeinflusst durchführt. Dadurch lassen sich für die Vorstandsmitglieder zum einen die Risiken im Zusammenhang mit den Directors‘ Dealings und dem Insiderrecht und zum anderen der administrative Aufwand vermeiden. Die Administration der Share Ownership Guidelines haben wir in der Praxis schon mehrfach so strukturiert, dass eine Directors‘ Dealings-Meldung nur in Bezug auf die Dauerorder abgegeben werden muss und weitere Meldungen in Bezug auf die einzelnen vom Dienstleister vorgenommenen Ausführungstransaktionen unterbleiben können.“ Die vollständige Marktanalyse mit detaillierten Auswertungen zum Veröffentlichungsverhalten sowie Empfehlungen zur Kapitalmarktkommunikation und rechtlichen Absicherung finden Sie hier zum Download.
Über Kirchhoff Kirchhoff Consult ist Mitglied im TEAM FARNER, einer europäischen Allianz von Partner-geführten Agenturen. Gemeinsames Ziel: Aufbau des europäischen Marktführers für integrierte Kommunikationsberatung. Erfahren Sie mehr auf: kirchhoff.de
Über CMS Weitere Informationen finden Sie unter cms.law.
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