EAMD European AeroMarine Drones AG: EAMD: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.

EAMD European AeroMarine Drones AG

/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Rechtssache

EAMD: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.

19.12.2025 / 22:03 CET/CEST

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Gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Dezember 2024 gefassten Beschlüsse:
―Tagesordnungspunkt 2, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
―Tagesordnungspunkt 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
―Tagesordnungspunkt 4, Wahl des Abschlussprüfers
―Tagesordnungspunkt 5, Nachwahl zum Aufsichtsrat
wurden Klagen mit dem Antrag erhoben, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erkläre. Die Anfechtungsklagen von Kleinaktionären wurden wegen eines Formfehlers bei der Einladung und Durchführung zu der virtuellen Hauptversammlung am 13.12.2024 seit dem 12.02.2025 vor dem Landgericht Berlin II – Kammer für Handelssachen 93 – unter dem Aktenzeichen 93 O 3/25 geführt. Durch die notwendige gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers aufgrund der Anfechtungsklagen, kam es zu einer Verspätung bei der Veröffentlichung des geprüften Jahresabschluss 2024 und daher zu einer Aussetzung des Handels der EAMD Aktien am Freiverkehr der Düsseldorfer Börse. Die Geschäftsleitung der Börse hatte den Handel ab 01.10.2025 ausgesetzt, bis zur Veröffentlichung eines geprüften Jahresabschluss 2024.
Am 16.12.2025 konnte der geprüfte Jahresabschluss 2024 der EAMD auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden und daher erfolgte die Handelsaufnahme der EAMD Aktie am 19.12.2025. Darüber hinaus hat das Landgericht Berlin am 11.12.25 die Klage der Kleinaktionäre abgewiesen. Die Klage ist unbegründet. Es liegen weder Nichtigkeitsgründe im Sinne des § 241 AktG, noch Anfechtungsgründe oder Unwirksamkeitsgründe hinsichtlich der Beschlüsse aus der Hauptversammlung vom 13.12.2024 vor. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die am 12.11.2025 beschlossene Kapitalerhöhung läuft nach Plan. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie und zum Bezugspreis von EUR 8,00 je neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung sämtlicher 108.882 neuen Aktien wird die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien in Abstimmung mit der Gesellschaft interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten und den über den Ausgabebetrag hinaus erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen. Die Emissionserlöse aus der Transaktion in Höhe von max. bis zu EUR 0,87 Mio. sollen für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech verwendet werden.

Kontakt:
Dr. Marco Metzler
Mitglied des Vorstands
marco.metzler@eamd.eu


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