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NanoFocus AG / Schlagwort(e): Delisting/Squeeze-Out Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Handelsregister eingetragen – Auszahlung der Barabfindung per 30. Dezember 2025 22.12.2025 / 15:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Handelsregister eingetragen – Auszahlung der Barabfindung per 30. Dezember 2025 Oberhausen, 22. Dezember 2025 – Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der NanoFocus AG am 12. November 2025 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Carl Mahr Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Carl Mahr Holding GmbH zu zahlenden Barabfindung in Höhe von Euro 1,76 je Aktie wurde am 22. Dezember 2025 in das Handelsregister der NanoFocus AG eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Carl Mahr Holding GmbH übergegangen. Der börsliche Handel der Aktien der NanoFocus AG (ISIN: DE000A3H2242) an der Börse München und der Börse Berlin wird daraufhin zum 22. Dezember 2025 eingestellt. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags soll mit Valuta zum 30. Dezember 2025 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der NanoFocus AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank erfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat der NanoFocus AG danken allen bisherigen Aktionärinnen und Aktionären herzlich für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung. Mit der künftig verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der Mahr Gruppe eröffnen sich neue Chancen für Innovation und Wachstum, die wir gemeinsam nutzen wollen, um die Zukunft unseres Unternehmens erfolgreich zu gestalten. NanoFocus AG Investor Relations Kontakt: Disclaimer:
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| Unternehmen: | NanoFocus AG |
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