A.H.T Syngas Technology N.V. / Schlagwort(e): Gewinnwarnung A.H.T. Syngas Technology N.V.: Verschiebung von Projektaufträgen des Rahmenvertrags auf 2025 – Aufhebung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024 26.11.2024 / 18:10 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. A.H.T. Syngas Technology N.V.: Verschiebung von Projektaufträgen des Rahmenvertrags auf 2025 – Aufhebung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024 Overath/Bonn/Leipzig, 26.11.2024. Die A.H.T. Syngas Technology N.V. („AHT“, ISIN NL0010872388, WKN A12AGY), wird auf Grund von Verschiebungen bei der Beauftragung der nächsten zwei Folgeprojekte eines Großauftrags ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2024 nicht erreichen. Aufgrund von laufenden Verhandlungen und Gesprächen mit dem Kunden, kann AHT derzeit keine aktualisierte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 abgeben. Die Ursachen für die Verschiebungen bei der Umsetzung des Rahmenvertrags mit einem japanischen Kunden sind der Tatsache geschuldet, dass es beim ersten Projekt der Pipeline unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der lokalen Beschaffung und Integration der Anlage gibt. Diese Umstände liegen in der Verantwortung des Kunden. Ziel ist es diese Themen zeitnah zu beheben und für künftige Projekte zu berücksichtigen. Der Kunde und AHT gehen davon aus, dass 2025 diese Probleme gemeinsam behoben sind und die nächsten Biomassekraftwerke des Rahmenvertrages wieder regulär beauftragt werden. Kontakt A.H.T. Syngas Technology N.V. Ende der Insiderinformation 26.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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