aap Implantate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung aap Implantate AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Stärkung ihrer Liquiditätsbasis 21.02.2023 / 12:48 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Der Vorstand der aap Implantate AG („aap“ oder „Gesellschaft“) hat am 21. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugs- und Überbezugsrechten der Aktionär:innen der Gesellschaft aus dem genehmigtem Kapital 2022/I beschlossen. Das Grundkapital der aap soll in diesem Zuge von derzeit EUR 6.571.261,00 um bis zu EUR 2.383.692,00 durch Ausgabe von bis zu 2.383.692 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu EUR 8.954.953,00 (in Worten: acht Millionen neunhundertvierundfünfzigtausend-neunhundertdreiundfünfzig Euro) erhöht werden. Die neuen Aktien sollen den Aktionär:innen der Gesellschaft in einem Bezugsverhältnis von 2,76 zu 1 zu einem Bezugspreis von EUR 1,40 je neuer Aktie angeboten werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der aap aus dem Kreis ihrer Aktionär:innen Verpflichtungen zur Ausübung von Bezugs- und Überbezugsrechten und von neuen Investor:innen Verpflichtungen zur Zeichnung neuer Aktien im Rahmen der Privatplatzierung im Volumen von insgesamt ca. EUR 2,9 Mio. vor. Dies entspricht rund 85 % der Kapitalerhöhung. Um im Interesse sämtlicher der das Bezugsangebot annehmenden Aktionär:innen sowie bestimmten Investor:innen im Zuge des Rump Placements sofort zum Börsenhandel zugelassene Aktien liefern zu können, werden bestehende wesentliche Aktionär:innen der Gesellschaft im Rahmen einer Wertpapierleihe aus ihrem Altbestand bereits zum Börsenhandel zugelassene Aktien in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Daneben haben sich die zukünftigen Inhaber:innen von nicht zugelassenen neuen Aktien einer Veräußerungsbeschränkung geltend ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags über Veräußerungsbeschränkungen (sog. Lock up Commitment Agreement) bis zum Ende eines Zeitraums von sechs Monaten nach Zulassung des im November 2023 zuzulassenden Teils der neuen Aktien unterworfen. Der Emissionserlös aus der Transaktion soll zur Stärkung der Liquiditätsbasis von aap verwendet werden. Die neuen Aktien werden den Aktionär:innen der aap im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Rahmen einer Bezugsfrist zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 28. Februar 2023 (0:00 Uhr MESZ) und endet voraussichtlich am 14. März 2023 (24:00 Uhr MESZ). Ein Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert, und nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Alle Aktionär:innen der Gesellschaft haben zudem die Option, sich über die Ausübung ihrer Bezugsrechte hinaus an der Kapitalerhöhung im Rahmen eines Überbezugs zu beteiligen. Diese Überbezugsrechte sind ebenfalls innerhalb der Bezugsfrist auszuüben. Neue Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots nicht gezeichnet werden, sollen Investoren im Wege einer Privatplatzierung zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis je neuer Aktie entspricht, zum Erwerb angeboten werden. Die Bezugsrechtskapitalerhöhung wird von der BankM AG begleitet. Weitere Details zu der Transaktion sind dem Bezugsangebot zu entnehmen, das vor Beginn der Bezugsfrist auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.aap.de/) unter der Rubrik „Investoren / Kapitalerhöhung“ sowie im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de/ veröffentlicht wird. ———————————————————— aap Implantate AG (ISIN DE0005066609) – General Standard/Regulierter Markt – Alle deutschen Börsenplätze –
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