So versteuern Sie Ihre Abfindung richtig l Hilfreiche Tipps 2022

Abfindung versteuern

2006 wurde der Freibetrag für Abfindungen abgeschafft. Seitdem muss man eine Abfindung in der Regel komplett versteuern. Es gibt aber einige Strategien, mithilfe derer die Steuerlast gesenkt werden kann. 

Inhalt

  1. Die Fünftelregelung
  2. Rentensonderzahlung
  3. Weitere Steueroptimierungen
  4. Abfindung versteuern FAQ

Wird eine Abfindung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt, handelt es sich um eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EstG). Eine Entschädigung setzt außerdem eine gewisse Zwangssituation voraus. Der Ausfall der Einnahmen wurde somit entweder von dritter Seite veranlasst oder der Steuerpflichtige stand unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck, falls der Wegfall vom ihm selbst herbeigeführt wurde. 

In einem Urteil vom 13.3.2018 befand der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch, dass der Arbeitgeber ein eigenes Interesse an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses habe, sonst würde er keine Abfindung zahlen. Die Situation, dass der Arbeitnehmer unter einem nicht unerheblichen tatsächlichen Druck stand, wurde daher unterstellt.

Abfindung versteuern mit der Fünftelregelung

Diese außerordentlichen Einkünfte können nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG so besteuert werden, als würden sie über einen Zeitraum von fünf Jahren (Fünftelregelung) verteilt werden. Dadurch kann ggf. vermieden werden, dass der Abgefundene durch eine hohe Einmalzahlung in einen höheren Steuersatz rutscht. 

Nach der Rechtsprechung können außerordentliche Einkünfte aber nur dann ermäßigt besteuert werden, wenn sie zu einer Zusammenballung von Einkünften im betreffenden Steuerjahr führen. Ist die Abfindung höher als die bis zum Jahresende wegfallenden Einnahmen, geht das Finanzamt ohne weitere Prüfung davon aus, dass eine Zusammenballung von Einnahmen vorliegt. 

Außerdem müssen die außerordentlichen Einkünfte in einem Steuerjahr ausgezahlt werden. Eine begünstigte Abfindung ist jedoch auch dann gegeben, wenn zu einer Hauptentschädigung in einem anderen Veranlagungszeitraum eine minimale Teilleistung hinzukommt. Eine feste Grenze hierfür gibt es nicht. Lange galt hierfür die Bagatellgrenze der Finanzverwaltung in Höhe von höchstens 5 % der Hauptleistung. 2014 sah der Bundesfinanzhof (BFH) eine Nebenleistung erst dann nicht mehr als geringfügig an, wenn sie mehr als 10 % beträgt. Wenn aber die Nebenleistung niedriger ist als die Steuerentlastung der Hauptleistung, kann das als Maßstab für die Geringfügigkeit herangezogen werden. 

Zudem darf der Arbeitgeber dem Abgefundenen aus Gründen der sozialen Fürsorge ergänzende Zusatzleistungen für eine Übergangszeit in späteren Zeiträumen gewähren. Wenn diese weniger als 50 % der Hauptleistung betragen, darf die Hauptentschädigung mithilfe der Fünftelregelung versteuert werden. Diese Zusatzleistungen können beispielsweise Zuschüsse zum Arbeitslosengeld oder Zahlungen zur Verwendung für die Altersvorsorge sein. 

Die Berechnung erfolgt zunächst, indem ein Fünftel der Abfindung zum Jahreseinkommen addiert und die Einkommensteuer ermittelt wird. Anschließend wird die Steuer ohne die Abfindung berechnet. Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen wird dann verfünffacht und so ergibt sich die Steuer auf die Abfindung zusätzlich zur Einkommensteuer.

Die Fünftelregelung muss in der Regel nicht beantragt werden. Der Arbeitgeber muss sie bei Auszahlung der Abfindung anwenden, wenn es steuerlich günstiger ist. Spätestens im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob ermäßigt besteuert werden kann. Beziehen in einer Partnerschaft übrigens beide sehr unterschiedlich hohe Einkommen, kann sich außerdem anstelle einer Zusammenveranlagung eine Einzelveranlagung lohnen.

Rentensonderzahlung

Für eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sind hingegen in den meisten Fällen keine Beiträge zur Renten-, Kranken- sowie Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Sie kann aber Auswirkung auf eine beitragsfreie Mitversicherung haben. Ausnahmen gibt es außerdem für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ältere Beschäftigte können Abfindungen insbesondere für Rentensonderzahlungen nutzen, die in Form von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähig sind und damit die Einkommensteuer senken. 

Sonderzahlungen können die Abschläge ausgleichen, die bei vorzeitigem Renteneintritt von der Rentenzahlung abgezogen werden. Wird dennoch bis zum Regelrenteneintrittsalter gearbeitet, sorgen die Sonderzahlungen zumindest für eine lebenslange Erhöhung der Rente. 

Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren, die bis 63 noch mindestens 35 Versicherungsjahre erreichen könnten, haben die Möglichkeit, zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Zuvor ist jedoch eine besondere Rentenauskunft über die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge erforderlich, die bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden kann. Darin teilt der Rentenversicherungsträger unter anderem den maximalen Betrag mit, der zum Ausgleich der Rentenminderung geleistet werden kann. Dieser stellt aber lediglich die Obergrenze dar. Es ist also möglich, einen oder mehrere Teilbeträge einzuzahlen.

Weitere Steueroptimierungen

Wird der Ausgleichsbetrag im Jahr der Abfindungszahlung geleistet, kann er als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen erheblich senken. 2022 beträgt der Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen für einen Single 25.639 Euro, von dem maximal 94 % absetzbar sind. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag. Von diesem sind alle Vorsorgeaufwendungen, die bereits in diesem Jahr an die gesetzliche Rentenversicherung oder etwa für die Rürup-Rente eingezahlt wurden, abzuziehen. Der verbleibende Rest steht dann für die Ausgleichszahlungen zur Verfügung. 

Wer mehr als die maximal absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte und dazu finanziell in der Lage ist, könnte eine Einzahlung durch den Arbeitgeber veranlassen. Erklärt sich dieser dazu bereit, bleibt die Hälfte der Einzahlung nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. Nur die zweite Hälfte wird als Teil der Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG auf die maximal absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen angerechnet. 

Abfindung für betriebliche Altersvorsorge verwenden

Außerdem könnte die Abfindung für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Deren steuerfreier Höchstbetrag liegt bei 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre – höchstens jedoch zehn Jahre. 

Fortbildungen als Werbungskosten absetzen

Der Verlust des Arbeitsplatzes geht oft einher mit einer beruflichen Neuorientierung. Die Kosten einer solchen Fortbildung zählen zu den Werbungskosten. Diese sollten möglichst im Jahr der Abfindungszahlung entstehen, dann kann die durch die Abfindung ausgelöste Steuerprogression abgemildert werden.

Zahlung verschieben

Manchmal lohnt es sich auch, die Zahlung der Abfindung in das nächste Kalenderjahr zu verschieben, wenn etwa noch keine neue Beschäftigung in Aussicht steht und somit mit geringerem Einkommen zu rechnen ist. Zu berücksichtigen ist dabei, dass beispielsweise das Arbeitslosengeld I dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz, indem es fiktiv hinzuaddiert wird. Es soll ja noch etwas zum Leben übrig bleiben.

Abfindung versteuern FAQ

Was muss ich beachten wenn ich eine Abfindung bekomme?

Wird eine Abfindung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt, handelt es sich um eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EstG). Eine Entschädigung setzt außerdem eine gewisse Zwangssituation voraus.

Muss man eine Abfindung versteuern werden?

Ja. Eine Abfindung muss i.d.R. auch versteuert werden.

Wie viel Prozent wird bei der Abfindung versteuert?

Die Höhe der Besteuerung hängt von verschiedenen Faktoren wie dem aktuellen Steuersatz und der Höhe der Abfindung ab.

Gibt es Möglichkeiten 2022 Steuern bei der Abfindung zu sparen?

Durch die sogenannte Fünftelregelung kann eine hohe Einmalzahlung einer Abfindung auf 5 Jahre verteilt werden. Dadurch kann ggf. vermieden werden, dass der Abgefundene durch eine hohe Einmalzahlung in einen höheren Steuersatz rutscht. Außerdem sind noch weitere Optimierungen wie das Verschieben einer Zahlung möglich.

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