Ad-hoc: Greiffenberger AG – Greiffenberger AG verschiebt Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2025; außerordentliche Hauptversammlung zur Anzeige von Verlusten in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

Greiffenberger AG / Schlagwort(e): Jahresabschluss / Verschiebung der Veröffentlichung/Verlust der hälftigen Grundkapitals (§ 92 AktG)

Greiffenberger AG verschiebt Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2025; außerordentliche Hauptversammlung zur Anzeige von Verlusten in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

13.04.2026 / 15:14 CET/CEST

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Greiffenberger AG verschiebt Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2025; außerordentliche Hauptversammlung zur Anzeige von Verlusten in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

Augsburg, 13. April 2025: Nach einem heute mit dem Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Greiffenberger AG („Greiffenberger“ oder die „Gesellschaft“) und den Konzernabschluss, der S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, geführten Gespräch ist der Vorstand der Greiffenberger zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 30. April 2026 nicht möglich sein wird. Der Vorstand plant nunmehr, die Veröffentlichung im Laufe des Juli 2026 vorzunehmen. Der Termin der ordentlichen Hauptversammlung wird infolgedessen auf Ende August 2026 verschoben.

Der Abschlussprüfer der Gesellschaft sieht sich derzeit außer Stande zu beurteilen, ob die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog. going concern) im Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025, von welcher der Vorstand der Gesellschaft ausgeht, gerechtfertigt ist. Die Annahme einer positiven Fortführungsprognose durch den Vorstand beruht auf verschiedenen Maßnahmen, unter anderem der Stundung einer Steuerschuld und der Verlängerung des Mietvertrags am Standort Augsburg, an deren Umsetzung die Gesellschaft arbeitet. Der Abschlussprüfer hält es für die Beurteilung der Einschätzung des Vorstands erforderlich, dass ihm weitere Unterlagen und Nachweise für die Begutachtung der (Konzern-)Finanzplanung der Gesellschaft und der dieser zugrundeliegenden Annahmen vorgelegt werden, die der Gesellschaft derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund kann die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 nicht im April 2026 abgeschlossen werden und wird über den 30. April 2026 hinaus fortdauern.

Der Vorstand der Gesellschaft geht nach wie vor davon aus, dass eine positive Fortführungsprognose besteht und die vom Abschlussprüfer verlangten Nachweise zeitnah erbracht und somit im Laufe des Juni 2026 sowohl der Jahresabschluss als auch der Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 testiert werden können.

Teil der laufenden Erörterungen mit dem Abschlussprüfer ist die Eigenkapitalsituation auf Ebene der Greiffenberger. Konkret steht die Frage der Höhe einer außerordentlichen Abschreibung des Beteiligungswertansatzes der operativen Tochtergesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH im Raum. Der Vorstand erwartet aufgrund am heutigen Tag konkretisierter Berechnungen, dass die außerordentliche Abschreibung des Beteiligungswertansatzes aufgrund des daraus folgenden Verlustes dazu führt, dass das Eigenkapital der Gesellschaft die Hälfte des Grundkapitals unterschreitet. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung zur Anzeige dieses Verlustes gem. § 92 AktG einberufen.

Mitteilende Person:
Gernot Egretzberger, Vorstand

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Greiffenberger AG
Gernot Egretzberger
Telefon: 0821 / 5212 – 261
Telefax: 0821 / 5212 – 275
E-Mail: gernot.egretzberger@greiffenberger.de
 

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