Ad-hoc: iFunded AG – iFunded AG: Landgericht erklärt Kapitalerhöhungsbeschluss für nichtig – Prüfung alternativer Umsetzung

iFunded AG / Schlagwort(e): Verwaltungs- und Gerichtsverfahren/Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung

iFunded AG: Landgericht erklärt Kapitalerhöhungsbeschluss für nichtig – Prüfung alternativer Umsetzung

12.02.2026 / 17:48 CET/CEST

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Berlin, 12.02.2026 – Landgericht erklärt Kapitalerhöhungsbeschluss für nichtig – Prüfung alternativer Umsetzung

Das Landgericht Berlin II hat geurteilt, dass der auf der ordentlichen Hauptversammlung der iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG) am 26.09.2025 gefasste Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft sowie Beschlussfassung über entsprechende Anpassung von § 5 der Satzung) nichtig ist.

Der Beschluss zur Kapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 6 kann nicht umgesetzt werden. Dies hat potenziell Auswirkungen auf die Finanzierungsstrategie der Gesellschaft, insbesondere durch Verhinderung der geplanten Erhöhung des Grundkapitals von EUR 2.183.073,00 auf bis zu EUR 6.511.719,00 durch Ausgabe von bis zu 4.328.646 neuen Stamm-Stückaktien sowie der möglichen, bedingten Sacheinlage der MERIDIANA Capital Group GmbH; allerdings prüft die Gesellschaft die Umsetzung einer gleich strukturierten Kapitalerhöhung über das bereits genehmigte Kapital. Die übrigen Beschlüsse der Hauptversammlung bleiben unberührt.

Die Gesellschaft prüft die Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung). Über weitere Entwicklungen wird die Gesellschaft zeitnah informieren.

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Michael Kindl 
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Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin 
T +49 (0) 30 555 728 550
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