Ad-hoc: voestalpine AG – voestalpine AG: voestalpine AG stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Millionen auf

voestalpine AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Transaktion eigene Aktien

voestalpine AG: voestalpine AG stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Millionen auf

02.03.2026 / 09:46 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

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voestalpine AG stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Millionen auf

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER FREIGABE IN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE JURISDIKTION, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

Der Vorstand der voestalpine AG („voestalpine“) hat aufgrund des derzeit günstigen Marktumfelds heute beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 35 Millionen (die „Schuldverschreibungen“) als Aufstockungstranche der bereits 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 250 Millionen (die „Wandelschuldverschreibungen 2023“) anzubieten (das „Angebot“).
Die Schuldverschreibungen werden zu einem im Rahmen des Platzierungsverfahrens festzulegenden Emissionskurs in einer Stückelung von je EUR 100.000 begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind, am oder um den 28. April 2028 zum Nennbetrag zuzüglich Zinsen zurückgezahlt.
Der Vorstand hat heute zudem beschlossen, zur Ausgabe an Gläubiger der Schuldverschreibungen, die von den ihnen gewährten Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bis zum Ende der Laufzeit Gebrauch machen, so wie für die Wandelschuldverschreibungen 2023 (siehe Ad-Hoc Meldung vom 01. Dezember 2025) eigene Aktien zu verwenden. Der Stand eigener Aktien beträgt aktuell 7.098.547 (= 3,98% des Grundkapitals). Für die Unterlegung sämtlicher Wandlungsrechte der Wandelschuldverschreibungen 2023 inkl. Aufstockungstranche würden auf Basis des aktuellen Wandlungspreises (= rd. EUR 40,49) bis zu 7.039.227 Aktien (= 3,94% des Grundkapitals) benötigt werden.
Das Angebot wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) erfolgen. Das Angebot erfolgt ausschließlich an institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung, sowie außerhalb von Australien, Japan, Südafrika und anderen Jurisdiktionen, in denen das Angebot oder der Verkauf der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre auf Schuldverschreibungen werden ausgeschlossen.
Die Durchführung des Angebotes ist, abhängig von der Zustimmung des Aufsichtsrates und den gegebenen Marktbedingungen, frühestens für die 2. Märzhälfte geplant.
Das Ergebnis des Angebots wird in einer separaten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang auf die Ad-hoc Meldung vom 01. Dezember 2025 sowie auf die Berichte des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 Abs 1 Aktiengesetz vom 01. Dezember 2025 und vom 02. März 2026. Die Ad-hoc Meldung und die Berichte sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.voestalpine.com – Investoren – IR News / Insiderinformation) zugänglich.
Die voestalpine AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß § 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Internetseite der Gesellschaft www.voestalpine.com – Investoren – Aktien) zu erfüllen.

WICHTIGE HINWEISE
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer, die „Vereinigten Staaten“), Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der voestalpine oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (in seiner jeweils gültigen Fassung) (die „Prospektverordnung“) sind.
Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Es wurde kein PRIIPs-Basisinformationsblatt (Key Information Document – KID) erstellt, das für Kleinanleger im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo nicht verfügbar ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Rückfragehinweis

voestalpine AG
Peter Fleischer
Head of Investor Relations
voestalpine-Straße 1
4020 Linz, Austria
T. +43/50304/15-9949
peter.fleischer@voestalpine.com

 

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 50304/15-9949
Fax: +43 50304/55-5581
E-Mail: IR@voestalpine.com
Internet: www.voestalpine.com
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WKN: 897200
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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