Adler Group S.A. verlängert ihr Angebot zum Rückkauf ihrer ausstehenden besicherten Wandelschuldverschreibungen

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/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

Adler Group S.A. verlängert ihr Angebot zum Rückkauf ihrer ausstehenden besicherten Wandelschuldverschreibungen

18.09.2023 / 08:38 CET/CEST

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Adler Group S.A. verlängert ihr Angebot zum Rückkauf ihrer ausstehenden besicherten Wandelschuldverschreibungen

Luxemburg, 18. September 2023 – Die Adler Group S.A. (die „Gesellschaft“) gibt eine Verlängerung der Angebots- und Widerrufsfrist im Zusammenhang mit ihrem Rückkaufangebot (das „Rückkaufangebot“) für ihre ausstehenden EUR 165.000.000 vorrangig besicherten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 23. November 2023 (ISIN DE000A2RUD79, die „Wandelschuldverschreibungen“) nach Maßgabe und vorbehaltlich der Bedingungen des tender offer memorandums vom 29. August 2023 (das „Tender Offer Memorandum“) bekannt.

Die Gesellschaft verlängert die Angebotsfrist des Rückkaufangebots vom 26. September 2023, 23:59 Uhr (New Yorker Ortszeit), auf den 9. Oktober 2023, 17:00 Uhr (Frankfurter Ortszeit) und die Widerrufsfrist des Rückkaufangebots vom 20. September 2023, 17:00 Uhr, (Frankfurter Ortszeit) auf den 2. Oktober 2023, 17:00 Uhr, (Frankfurter Ortszeit).

Mitteilende Person:

Gundolf Moritz, Head of Investor Relations

+49 151 23680993

g.moritz@adler-group.com

 

WICHTIGE MITTEILUNGEN:

Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum gelesen werden. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung im Hinblick auf das Rückkaufangebot getroffen wird. Sollten Sie Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder des Tender Offer Memorandum oder der von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen haben, wird Ihnen empfohlen, sich unverzüglich von Ihrem Börsenmakler, Bankmanager, Rechtsberater, Buchhalter oder einem anderen unabhängigen Finanzberater in finanzieller und rechtlicher Hinsicht beraten zu lassen, auch im Hinblick auf etwaige steuerliche Konsequenzen. Jede natürliche oder juristische Person, deren Wandelschuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Makler, Händler, einer Bank, einer Depotbank, einer Treuhandgesellschaft oder einem anderen Bevollmächtigten oder Vermittler gehalten werden, muss sich mit diesem in Verbindung setzen, wenn sie im Rahmen des Rückkaufangebots Wandelschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten möchte. Weder der Tender and Information Agent noch die Gesellschaft geben eine Empfehlung darüber ab, ob die Anleihegläubiger an dem Rückkaufangebot teilnehmen sollten.

Diese Bekanntmachung dient nur zu Informationszwecken. Das Rückkaufangebot wird nur gemäß dem Tender Offer Memorandum und nur in solchen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies nach geltendem Recht zulässig ist. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum noch andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot stellen ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wandelschuldverschreibungen an oder von einer Person dar, die sich in einer Rechtsordnung befindet oder ansässig ist, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung widerrechtlich ist.

Diese Mitteilung enthält gewisse zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf bestimmte aktuelle Erwartungen und Prognosen des Unternehmens über zukünftige Ereignisse. Diese Aussagen, die manchmal Wörter wie „beabsichtigen“, „vorschlagen“, „planen“, „erwarten“ und Wörter mit ähnlicher Bedeutung verwenden, spiegeln die Überzeugung und Erwartung des Unternehmens wider und beinhalten eine Reihe von Risiken, Ungewissheiten und Annahmen (einschließlich des Abschlusses der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Transaktionen), die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Leistungen erheblich von den erwarteten zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Aussagen zu vergangenen Trends oder Aktivitäten sind nicht als Zusicherung zu verstehen, dass diese Trends oder Aktivitäten auch in Zukunft anhalten werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern, und außer in den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, übernehmen weder das Unternehmen noch seine Tochtergesellschaften die Verantwortung oder Verpflichtung, die darin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überprüfen. Die Leser sollten sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung Gültigkeit haben.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

 


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