Adtran Holdings, Inc.: Vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal 2023 weichen von Prognose und Analystenerwartungen ab

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Adtran Holdings, Inc.: Vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal 2023 weichen von Prognose und Analystenerwartungen ab

11.04.2023 / 05:30 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

ADTRAN Holdings, Inc.: Vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal 2023 weichen von Prognose und Analystenerwartungen ab

 

Huntsville, Alabama (Vereinigte Staaten von Amerika). 11. April 2023.

 

Im Rahmen der Erstellung des Dreimonatsberichts 2023 der ADTRAN Holdings, Inc. („ADTRAN Holdings“ oder die „Gesellschaft“) (NASDAQ: ADTN; FSE: QH9) zeigen die vorläufigen Finanzergebnisse für das erste Quartal 2023 folgende Abweichungen sowohl von der Prognosespanne als auch von den Analystenerwartungen:

 

  • Die vorläufigen U.S.-GAAP Umsatzerlöse liegen zwischen $322 Millionen und $326 Millionen und zwischen 9,3% und 8,2% unterhalb des unteren Endes der Prognosebandbreite von $355 Millionen bis $375 Millionen sowie zwischen 11,6% und 10,5% unter den Analystenerwartungen ($364,1 Millionen).
  • Die vorläufige Non-GAAP operative Marge wird voraussichtlich zwischen -1.0% und
    -2,5% und somit 6,0 Prozentpunkte bis 7,5 Prozentpunkte unterhalb des unteren Endes der Prognosebandbreite von 5,0% bis 6,5% sowie 6,9 Prozentpunkte bis 8,4 Prozentpunkte unter den Analystenerwartungen (5,9%) liegen.

 

Die Informationen in dieser Ad-hoc-Meldung basieren ausschließlich auf vorläufigen und ungeprüften konsolidierten Konzernergebnissen. Die Non-GAAP operative Marge (diese wird berechnet, indem der Non-GAAP operative Betriebsverlust durch die U.S. GAAP Umsatzerlöse dividiert wird) ist eine Non-GAAP Kennzahl (d.h. ein angepasster Wert). Eine Überleitung zwischen der Bandbreite des vorläufigen Betriebsverlustes nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S.-GAAP) und der Bandbreite des (angepassten) Non-GAAP Betriebsverlustes ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

 

Die endgültigen Ergebnisse für den Dreimonatszeitraum zum 31. März 2023 werden wie geplant am 8. Mai 2023 (Central Time) bzw. 9. Mai 2023 (Mitteleuropäischer Sommerzeit) veröffentlicht.

 

 

Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Die in dieser Ad-hoc-Meldung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen, wie z.B. Aussagen über die Strategie, den Ausblick und die Finanzprognose, sind zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen auch an der Verwendung von Wörtern wie „glauben“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „voraussehen“, „werden“, „können“, „könnten“ und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen. Darüber hinaus kann ADTRAN Holdings durch seine Geschäftsleitung von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete öffentliche Aussagen zu den hier beschriebenen Themen machen. ADTRAN Holdings ist nicht verpflichtet, solche zukunftsgerichteten Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle derartigen zukunftsgerichteten Aussagen sind notwendigerweise Schätzungen und spiegeln die beste Einschätzung des Managements auf der Grundlage aktueller Informationen wider. Tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden. Obwohl es unmöglich ist, alle diese Faktoren zu identifizieren, können Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den von ADTRAN Holdings geschätzten abweichen, unter anderem sein: (i) Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit Produktions- und Lieferkettenbeschränkungen, einschließlich der anhaltenden Auswirkungen der weltweiten Pandemie SARS-CoV-2 Coronavirus/COVID-19; (ii) Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der Gesellschaft, der ADTRAN, Inc. („ADTRAN“) und der ADVA Optical Networking SE („ADVA“), einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit, die Geschäfte von ADTRAN und ADVA erfolgreich zu integrieren, der Unterbrechung der Zeit des Managements für das laufende Geschäft aufgrund der Integrationsbemühungen nach dem Unternehmenszusammenschluss, und das Risiko, dass ADTRAN Holdings nicht in der Lage sein könnte, die erwarteten Synergien zu erzielen, oder dass es länger dauern oder teurer sein könnte als erwartet, diese Synergien zu erzielen; (iii) das Risiko von Umsatzschwankungen aufgrund langwieriger Verkaufs- und Genehmigungsprozesse, die von großen und anderen Dienstleistern für neue Produkte verlangt werden; (iv) das Risiko, das von potenziellen Verletzungen von Informationssystemen und Cyber-Angriffen ausgeht; (v) das Risiko, dass ADTRAN nicht in der Lage sein könnte, effektiv zu konkurrieren, auch durch Produktverbesserungen und -entwicklung; und (vi) andere Risiken, die in den von ADTRAN Holdings bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Unterlagen, einschließlich des Jahresberichts auf Formular 10-K für das am 31. Dezember 2022 endende Jahr, aufgeführt sind.

 

Darüber hinaus handelt es sich bei den hier dargestellten Finanzkennzahlen um vorläufige Schätzungen, die Risiken und Ungewissheiten unterliegen, einschließlich, unter anderem, Änderungen in Verbindung mit Anpassungen zum Quartalsende. Jede Abweichung zwischen den tatsächlichen Ergebnissen der Gesellschaft und den hier dargelegten vorläufigen Finanzinformationen kann wesentlich sein.

 

Erläuterung der Verwendung von Non-GAAP-Finanzkennzahlen

Die nachstehende Tabelle enthält eine Überleitung des Betriebsverlustes, wie er nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten („U.S.-GAAP“) ausgewiesen wird, zum Non-GAAP Betriebsverlust. Diese Non-GAAP Kennzahl lässt akquisitionsbedingte Aufwendungen, Abschreibungen und Anpassungen (bestehend aus immateriellen Abschreibungen auf Auftragsbestände, entwickelte Technologien, Kundenbeziehungen und Markennamen, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, sowie Abschreibungen auf Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts von Vorräten), aktienbasierte Vergütungsaufwendungen, Restrukturierungsaufwendungen, und Anpassungen für aufgeschobene Vergütungen unberücksichtigt. Diese Kennzahl wird von der Geschäftsleitung in unseren laufenden Planungs- und jährlichen Budgetierungsprozessen verwendet. Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass die Darstellung des Non-GAAP Betriebsverlustes in Kombination mit der Darstellung der am ehesten vergleichbaren U.S.-GAAP-Finanzkennzahl, dem U.S.-GAAP-Betriebsverlust, für das Gesamtverständnis der laufenden operativen Leistung der Gesellschaft von Vorteil ist. Diese Non-GAAP Finanzkennzahl wird nicht in Übereinstimmung mit oder als Alternative zu U.S.-GAAP erstellt und sollte daher nicht isoliert oder als Ersatz für die Analyse unserer nach U.S.-GAAP ausgewiesenen Ergebnisse betrachtet werden. Darüber hinaus sind die von uns berechneten Non-GAAP Kennzahlen möglicherweise nicht mit ähnlichen, von anderen Unternehmen berechneten Kennzahlen vergleichbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung der Bandbreiten des vorläufigen U.S.-GAAP operativen Betriebsverlustes zu den Bandbreiten des vorläufigen Non-GAAP operativen Betriebsverlustes

(Ungeprüft, in Millionen)

 

   Dreimonatszeitraum
bis zum 31. März 2023
U.S. GAAP operativer Betriebsverlust   $ (45,1) (55,3)
Erwerbsbezogene Ausgaben, Abschreibungen und Anpassungen (1)   $ 36,1 — 40,6
Aufwand für aktienbasierte Vergütung   $ 3,5 — 4,0
Restrukturierungsaufwendungen   $ 1,9 — 2,1
Anpassungen für aufgeschobene Vergütungen (2)   $ 0,4 — 0,4
Non-GAAP Betriebsverlust   $ (3,2) — (8,2)

 

(1) Beinhaltet die immaterielle Abschreibung von Auftragsbeständen, Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts von Vorräten, entwickelten Technologien, Kundenbeziehungen und Markennamen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, sowie bestimmte einmalige Transaktionskosten.

 

(2) Beinhaltet nicht zahlungswirksame Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Kapitalbeteiligungen, die im Rahmen des Programms zur aufgeschobenen Vergütung von Mitarbeitern der Adtran Holdings, Inc. gehalten werden

 

 

 

 

Veröffentlicht von

Adtran Holdings, Inc.

www.adtran.com

 

Für Medien

Gareth Spence

+44 1904 699 358

public-relations@adva.com

 

Mitteilende Person und Investorenkontakt

Steven Williams

+49 89 890 665 918

investor.relations@adtran.com

 

Ende der Insiderinformation


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