ADVA Optical Networking SE: ADVA beantragt Segmentwechsel in den General Standard des regulierten Marktes der Deutschen Börse

ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Zulassungsantrag

ADVA Optical Networking SE: ADVA beantragt Segmentwechsel in den General Standard des regulierten Marktes der Deutschen Börse

18.04.2023 / 18:03 CET/CEST

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Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Marktmissbrauchs-verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

ADVA Optical Networking SE: ADVA beantragt Segmentwechsel in den General Standard des regulierten Marktes der Deutschen Börse

 

München, Deutschland,  18. April 2023.

Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE („ADVA“) hat am heutigen Tag beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Die Zulassung der ADVA Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt davon unberührt. Durch den Segmentwechsel und den damit verbundenen Wegfall der erweiterten Marktfolgeplichten soll die Komplexität reduziert und sollen Kosteneinsparungen realisiert werden.

Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam.

 

 

Disclaimer

 

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der ADVA und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die ADVA und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der ADVA oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

 

 

 

Mitteilende Person und Investorenkontakt:

Steven Williams

t: +49 89 890 66 59 18

investor-relations@adva.com

 

Pressekontakt:

Gareth Spence

Tel.: +44 1904 69 93 58

public-relations@adva.com

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