Advanced Bitcoin Technologies AG erreicht Meilensteine und verbessert Cash-Flow im Geschäftsjahr 2022

Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Kryptowährung / Blockchain

Advanced Bitcoin Technologies AG erreicht Meilensteine und verbessert Cash-Flow im Geschäftsjahr 2022

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30.06.2023 / 17:28 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Advanced Bitcoin Technologies AG erreicht Meilensteine und verbessert Cash-Flow im Geschäftsjahr 2022

 

Frankfurt am Main, 30. Juni 2023 – Die Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22) hat im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 wichtige Meilensteine bei ihrer strategischen Neuausrichtung erreicht und ihren Cash-Flow verbessert. Die 100%ige Konzerntochtergesellschaft savedroid FL GmbH hat auf Basis ihrer bestehenden Registrierung als VT-Wechseldienstleister bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) ihr Dienstleistungsangebot um den Bitcoin-Wechselservice SecPay.io für Geschäftskunden erweitert sowie die Produkte SecPay.io und twest kontinuierlich hinsichtlich Funktionsumfang, Nutzerfreundlichkeit und regulatorischer Sorgfaltspflichten verbessert. ABT hat die erste Startup-Investition in die Tradelite Solutions GmbH sowie die Investition in das aus 20 aussichtsreichen Kryptotoken bestehende Wachstumsportfolio getätigt. Parallel hat die ABT-Gruppe dank konzernweiter Kosteneinsparungen ihren negativen Cash-Flow auf nur noch -33 TEUR (Geschäftsjahr 2021 (Vj.) -238 TEUR) verbessert.

Der Konzernumsatz belief sich auf 88 TEUR (Vj. 76 TEUR). Der operative Gewinn (EBITDA, definiert als Gesamtleistung zzgl. sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen) lag bei 281 TEUR (Vj. 1.275 TEUR). Das positive EBITDA resultierte im Wesentlichen aus Veräußerungsgewinnen von Kryptowährungsguthaben in Höhe von 952 TEUR (Vj. 976 TEUR). Die bestehenden Kryptoguthaben betrugen unter Anwendung der LiFo-Methode und Beachtung der historischen Anschaffungskosten als Wertobergrenze zum Bilanzstichtag 8.481 TEUR (Vj. 8.662 TEUR), während der Marktwert zum Bilanzstichtag bei 12.575 TEUR lag und aktuell 19.586 TEUR beträgt.

Der Netto-Verlust von -2.893 TEUR (Vj. -827 TEUR) ist in erster Linie auf die höheren Abschreibungen von 3.978 TEUR (Vj. 2.415 TEUR) zurückzuführen. Davon betreffen 2.862 TEUR (Vj. 2.409 TEUR) planmäßige Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände insbesondere Software und 1.112 TEUR (Vj. 0 TEUR) außerplanmäßige Abschreibungen der Software aufgrund des Impairments. Das Konzern-Eigenkapital reduzierte sich zum 31. Dezember 2022 auf 5.464 TEUR (Vj. 8.357 TEUR), wobei die Eigenkapitalquote 46,4% (Vj. 52,8%) betrug.

Auf Ebene des Einzelabschlusses erzielte ABT im Jahr 2022 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -512 TEUR (Vj. -569 TEUR). Das Ergebnis resultierte im Wesentlichen aus Personalkosten (209 TEUR, Vj. 231 TEUR) und Rechts- und Beratungskosten (226 TEUR, Vj. 221 TEUR). Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag bei 20.937 TEUR (Vj. 21.449 TEUR). Die Eigenkapitalquote betrug 97,2% (Vj. 99,0%).

Für das laufende Geschäftsjahr 2023 erwartet ABT durch den klaren Fokus der Vermarktung von SecPay.io eine Verbesserung der Ertragslage. Zudem geht ABT von einer weiterhin stabilen Entwicklung der Liquidität aus, da relevante Fortschritte auf der rechtlichen Seite erzielt wurden: Im Rahmen der laufenden Zwangsvollstreckung des endgültig rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Köln hat das Landgericht Bonn gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder der savedroid AG ein Zwangsgeld in Höhe von 25 TEUR festgesetzt. Für den Fall, dass dieses Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann, hat das Landgericht Bonn ersatzweise für je 200 EUR einen Tag Zwangshaft gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder verhängt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprechen würde. Die Gegenseite hatte gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerde zurückgewiesen und ferner die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Damit sind die vom Landgericht Bonn festgesetzten Zwangsmaßnahmen endgültig rechtskräftig und werden nun kurzfristig beigetrieben, um das Zwangsvollstreckungsverfahren zu einem positiven Abschluss zu bringen.

Der vollständige testierte Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss stehen auf der Homepage https://www.abt-ag.com im Bereich Investor Relations in der Rubrik Finanznachrichten – Publikationen und Präsentationen zum Download zur Verfügung.

 

Investoren- und Medienkontakt

Dr. Yassin Hankir
Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG
Telefon: +49-(0)69-24009842
E-Mail: ir@abt-ag.com

Ende der Insiderinformation


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