AEVIS VICTORIA SA / Schlagwort(e): Generalversammlung 09.05.2023 / 17:40 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Freiburg, 9. Mai 2023 AEVIS VICTORIA SA – Ordentliche Generalversammlung: alle Anträge genehmigt AEVIS VICTORIA SA (AEVIS) hat heute ihre ordentliche Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2022 abgehalten. Alle Anträge wurden genehmigt. Die Jahresrechnung 2022 wurde angenommen und den Verwaltungsratsmitgliedern und der Geschäftsleitung wurde Entlastung erteilt. Der Verwaltungsrat, bestehend aus Christian Wenger (Präsident), Raymond Loretan (Vizepräsident), Antoine Hubert (Delegierter des Verwaltungsrats), Michel Reybier, Antoine Kohler und Dr. Cédric A. George, wurde für eine Amtszeit von einem Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiedergewählt. Dr. Cédric A. George und Antoine Kohler wurden als Präsident bzw. Mitglied des Nominations- und Vergütungsausschusses wiedergewählt. Die Aktionäre haben der Gewinnverwendung zugestimmt, bestehend aus einer ordentlichen Ausschüttung von CHF 0.45 pro Aktie, einer ausserordentlichen Ausschüttung von CHF 0.30 pro Aktie sowie dem Vortrag auf neue Rechnung des restlichen Bilanzgewinns. Die ordentliche Dividendenausschüttung wird am 3. Juli 2023 (Ex-Datum 29. Juni 2023) und die ausserordentliche Dividendenausschüttung am 2. Oktober 2023 (Ex-Datum 28. September 2023) stattfinden. Ferner haben die Aktionäre den Statutenänderungen im Zusammenhang mit der Schweizer Aktienrechtsreform, insbesondere über das Aktienkapital, das Aktienregister, die Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots, die Organe und die Gewinnverwendung, die Tätigkeiten bei anderen Unternehmen und über die Publikationen zugestimmt. Die Generalversammlung hat zudem den Ersatz des genehmigten Kapitals mit der Einführung eines Kapitalbandes zwischen CHF 42’264’730 (untere Grenze) und CHF 126’794’190 (obere Grenze) genehmigt. Der Verwaltungsrat ist damit ermächtigt, während einer Dauer von fünf Jahren das Aktienkapital innerhalb des Kapitalbands zu erhöhen oder zu reduzieren. Im Weiteren haben die Aktionäre die Erhöhung des bedingten Kapitals von CHF 34’210’000 auf CHF 38’979’730, für Wandeldarlehen, zugestimmt. Für weitere Informationen: AEVIS VICTORIA SA, Medienstelle und Investor Relations: c/o Dynamics Group, Zürich AEVIS VICTORIA SA – Investing for a better life Ende der Adhoc-Mitteilung |
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