Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052, Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

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Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052, Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

17.12.2024 / 11:45 CET/CEST

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Alzchem Group AG

 

Bekanntmachung

nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014

und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

 

Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

 

 

Die Alzchem Group AG unterbricht das am 29. November 2024 bekanntgemachte Aktienrückkaufprogramm ab dem 19. Dezember 2024, um den Jahres- und Konzernabschluss 2024 auf der Basis stabiler Zahlen erstellen zu können. Die Wiederaufnahme des Programms erfolgt am 2. Januar 2025.

 

 

Trostberg, den 17. Dezember 2024

 

 

Alzchem Group AG

–  Vorstand  –


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