Adtran Holdings, Inc. / Schlagwort(e): Sonstiges Anpassung der den Minderheitsaktionären von Adtran Networks SE zurechenbaren Ergebnisse und des der ADTRAN Holdings zurechenbaren Nettoverlusts und Verlusts pro Aktie für Q1 2023 bis Q3 2023 20.02.2024 / 22:51 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ADTRAN Holdings, Inc.: Anpassung der den Minderheitsaktionären von Adtran Networks SE zurechenbaren Ergebnisse und des der ADTRAN Holdings zurechenbaren Nettoverlusts und Verlusts pro Aktie für Q1 2023 bis Q3 2023
Huntsville, Alabama (Vereinigte Staaten von Amerika). 20. Februar 2024 (CT)
Der Prüfungsausschuss des Board of Directors („Prüfungsausschuss“) der ADTRAN Holdings, Inc. („Gesellschaft“) ist heute zu dem Ergebnis gekommen, dass die Darstellung der Ergebnisse, die den Minderheitsaktionären der von der Gesellschaft mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaft, Adtran Networks SE (“Adtran Networks”), zuzurechnen sind, des der Gesellschaft zurechenbaren Nettoverlusts und, daraus folgend, des der Gesellschaft zurechenbaren Verlusts pro Stammaktie fehlerhaft ist in (i) dem ungeprüften verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum Stichtag 31. März 2023 beendete Quartal, (ii) dem ungeprüften verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum Stichtag 30. Juni 2023 beendete Quartal und das Halbjahr und (iii) dem ungeprüften verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum Stichtag 30. September 2023 beendete Quartal und den Neun-Monats-Zeitraum. Die fehlerhaften Angaben sind beschränkt und ausschließlich bezogen auf die Darstellung der Finanzergebnisse unterhalb des Postens, der den Nettokonzernverlust angibt, und die spezifische Aufteilung von Nettoumsatz und Verlust pro Aktie zwischen der Gesellschaft und den nicht-beherrschten Anteilen in der verkürzten Konzernverlustrechnung. Der Fehler hat folglich keinerlei Auswirkungen auf und führt zu keinen Änderungen bei den angegebenen Beträgen bis zum Nettokonzernverlust in der verkürzten Konzernverlustrechnung, den verkürzten Konzernbilanzen der Gesellschaft oder den verkürzten Konzern-Kapitalflussrechnungen. Die falschen Angaben sind entstanden nachdem der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („BGAV“) zwischen der Gesellschaft und der Adtran Networks durch Eintragung des BGAV in das Handelsregister am 16. Januar 2023 wirksam wurde. Nach Maßgabe des BGAV wird den Minderheitsaktionären der Adtran Networks eine fortlaufende Barausgleichszahlung, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2023, garantiert. Die Gesellschaft hat die garantierte Barausgleichszahlung, die auf die nicht-beherrschten Anteile entfällt, fälschlicherweise als Verlust angegeben anstatt als auf die nicht-beherrschten Anteile entfallenden Umsatz. Dieser Fehler führte zu einer Unterbewertung des Nettoumsatzes, der auf die nicht-beherrschten Anteile entfällt, und des auf die Gesellschaft entfallenden Nettoverlusts sowie des auf ADTRAN Holdings, Inc. entfallenden Verlusts pro Stammaktie, sowohl unverwässert als auch verwässert.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten eine Darstellung der Auswirkungen der Berichtigungen auf die spezifischen Posten, die in den zuvor veröffentlichten verkürzten Konzernverlustrechnungen der Gesellschaft für den am 31. März 2023 beendeten Drei-Monatszeitraum, den am 30. Juni 2023 beendeten Drei- und Sechs-Monatszeitraum und den am 30. September 2023 beendeten Drei- und Neun-Monatszeitraum angegeben waren:
Die Fehler werden in neu aufgestellten Abschlüssen der Gesellschaft berichtigt, die in Änderungen zu den Quartalsberichten auf Formular 10-Q für jedes der drei Quartale, also zum 31. März 2023, zum 30. Juni 2023 und zum 30. September 2023, enthalten sind. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese Änderungen vorzunehmen, bevor der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr auf Formular 10-K eingereicht wird.
Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen Die in dieser Ad-hoc-Meldung enthaltenen Angaben enthalten zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Schätzungen und Annahmen des Managements auf der Grundlage aktuell verfügbarer Informationen beruhen. Angaben, die zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, sind unter anderem Angaben zur Absicht der Gesellschaft, die zuvor veröffentlichten Konzernabschlüsse für die ersten drei Quartale 2023 neu aufzustellen, Angaben zu den geschätzten Auswirkungen von Änderungen auf die Abschlüsse für die ersten drei Quartale 2023 und Angaben zu dem Zeitpunkt für die Änderungen zu den Quartalsberichten auf Formular 10-Q für die ersten drei Quartale 2023 sowie zu weiteren, zugehörigen Themen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen, die keine historischen Fakten sind, und können an der Verwendung von Wörtern wie „rechnen mit“ „glauben“, „könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „können“, „planen“, „mögliche“, „davon ausgehen“, „annehmen“, „wollen“, „sollten“, „werden“, „würden“ und ähnlichen Ausdrücken sowie der Negation dieser Wörter erkannt werden. Unsere tatsächlichen Ergebnisse und der zeitliche Ablauf der Ereignisse können aufgrund bestimmter Risiken und Unsicherheiten erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten gehören unter anderem solche, wie sie im zuletzt veröffentlichten Geschäftsbericht der Gesellschaft auf Formular 10-K, in der aktuellen Fassung, und in den letzten Quartalsberichten der Gesellschaft auf Formular 10-Q sowie anderen bei der SEC eingereichten Dokumenten im Detail beschrieben sind, sowie das Risiko der Möglichkeit, dass es zu weiteren wesentlichen Verzögerungen bei der Finanzberichterstattung der Gesellschaft kommt. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass sie keine Verpflichtung übernimmt, solche zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
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