AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz

AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

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27.09.2024 / 14:23 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR 

 

AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

 

Magdeburg, 27. September 2024: AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH hat am 25.09.2024 beim Amtsgericht Magdeburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Der Geschäftsbetrieb bleibt aufrechterhalten. Aus rechtlichen Gründen wurden auch Insolvenzanträge für die aocplan gmbh sowie die AOC Weyhausen An der Klanze GmbH gestellt. Die weiteren Projektgesellschaften sind von dem Insolvenzantrag zunächst nicht betroffen.

 

Für weitere Informationen:
AOC | Die Stadtentwickler GmbH
Liebknechtstraße 55
39108 Magdeburg
T +49 391 66 24 66 99
anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe
 
 
  

Wichtiger Hinweis: 

Diese Meldung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzen nicht den Wertpapierprospekt. Potenzielle Investoren der Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) am 21. März 2022 gebilligten Wertpapierprospekts einschließlich Nachtrags erfolgen, der unter www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe und www.bourse.lu veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Wertpapierprospekt einschließlich Nachtrag lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

 

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen. Die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH wird außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.

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