Aricolin Investments S.A. : Anpassung Anleihebedingung

Aricolin Investments S.A. / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges

Aricolin Investments S.A. : Anpassung Anleihebedingung

13.02.2025 / 14:45 CET/CEST

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Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe „Poco Bond“ (ISIN: DE000A2R28T1) beschließen Anpassungen der Anleihebedingungen

Madrid, 13. Februar 2025 – Die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe „Poco Bond“ (ISIN: DE000A2R28T1) („POCO-Anleihe“) der Aricolin Investments S.A. haben in einer Abstimmung ohne Versammlung nach noch vorläufigen Ergebnissen mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % und dem erforderlichen Quorum von 50 % entsprechend dem Vorschlag der Gesellschaft Anpassungen der Anleihebedingungen der POCO-Anleihe beschlossen.
Folgende Anpassungen der Anleihebedingungen wurden im Wesentlichen beschlossen:

    1. Verlängerung der Laufzeit der POCO-Anleihe bis zum 31. Dezember 2028;
    2. Anpassung des Kündigungsrechts der Emittentin (§ 7.1 der Anleihebedingungen);
    3. Ergänzung der rechtlichen Einstufung der Schuldverschreibungen als Genussrechte nach spanischem Recht sowie entsprechende Änderung der Anleihebedingungen;
    4. Ergänzung der Regelung zur Vorrangigkeit einer Überbrückungsfinanzierung von rund EUR 91.790 durch den Gesellschafter.

Die Emittentin wird zeitnah mit weiteren Informationen auf die Anleihegläubiger zugehen.
 

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