Aricolin Investments S.A. : Bekanntmachung zur Weiterleitung an die Gläubiger über die Laufzeitverlängerung

Aricolin Investments S.A. / Schlagwort(e): Anleihe/Vertrag

Aricolin Investments S.A. : Bekanntmachung zur Weiterleitung an die Gläubiger über die Laufzeitverlängerung

10.01.2023 / 14:30 CET/CEST

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Hiermit gibt die Aricolin Investments S.A., Madrid, eingetragen im Register unter der Nummer A88243480 als Emittentin der auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen 2019, ISIN: DE000A2R28T1 – WKN A2R28T, bekannt, dass sie von der ihr nach § 3.3 i.V.m. § 8 der Anleihebedingungen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, den Rückzahlungstag der Schuldverschreibungen um neun Monate zu verschieben.
Gemäß § 3.3 Satz 3 der Anleihebedingungen verschiebt sich der Endfälligkeitstag ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung um neun Monate nach dem zu dem entsprechenden Bekanntmachungszeitpunkt geltenden Endfälligkeitstag. Eine derartige Bekanntmachung ist gemäß § 3.3 Satz 4 der Anleihebedingungen zudem nur dann wirksam, wenn sie spätestens 14 Kalendertage vor dem Rückzahlungstag, der verschoben werden soll, veröffentlicht wird.
Durch diese fristgemäße Bekanntmachung zur Weiterleitung an die Gläubiger verschiebt sich die bisherige Endfälligkeit (28. Februar 2023) um neun Monate. Die Schuldverschreibungen werden somit – vorbehaltlich einer Kündigung gem. § 7 der Anleihebedingungen – nunmehr am 28. November 2023 zu 100 % ihres Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen und der unter § 2.1 der Anleihebedingungen aufgeführten Gewinnbeteiligung zurückgezahlt.
Nach § 8 der Anleihebedingungen gelten Bekanntmachungen über das Clearingsystem am dritten Tage nach der Mitteilung an das Clearingsystem als bewirkt.

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