Aricolin Investments S.A. : Unsicherheiten zum Rückzahlungsbetrag; Laufzeitverlängerung geplant

Aricolin Investments S.A. / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges

Aricolin Investments S.A. : Unsicherheiten zum Rückzahlungsbetrag; Laufzeitverlängerung geplant

17.01.2025 / 17:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Aricolin Investments SA, Madrid, als Emittentin der auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen 2019, ISIN: DE000A2R28T1 – WKN A2R28T, folgendes bekannt: Auf Basis von aktualisierten internen Hochrechnungen ist aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nach derzeitigem Stand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass eine Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen bei der aktuellen Fälligkeit am 31. März 2025 nicht zum vollen Nominalbetrag erfolgen wird. Nach aktueller Berechnung würden die Anleger im Worst-Case Szenario einen Kapitalrückfluss von ungefähr 61 Prozent erhalten, während es im Base-Case Szenario ungefähr 82 Prozent und im Optimistic-Case Szenario ungefähr 94 Prozent wären. Derzeit erarbeitet die Emittentin einen Vorschlag an die Anleihegläubiger zum weiteren Vorgehen. Dieser Vorschlag wird eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe umfassen. Die Höhe der Rückzahlung und der Ergebnisbeteiligung hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es gelingt, streitige Ansprüche aus Projektentwicklung zu realisieren. Die Emittentin wird mit den Details der aktuellen Situation und des Vorschlags voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche auf die Anleihegläubiger zugehen.
 

Ende der Insiderinformation


17.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus