Aumann AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Aumann AG: Aumann AG beschließt Aktienrückkaufprogramm 2023/II 17.11.2023 / 16:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR Aumann AG beschließt Aktienrückkaufprogramm 2023/II Beelen, 17. November 2023 Die Aumann AG („Aumann“, ISIN: DE000A2DAM03) hat heute beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (die „Ermächtigung“) Gebrauch zu machen. Das Unternehmen beabsichtigt, ab dem 22. November 2023 eigene Aktien mit einem Volumen von maximal 8,0 Mio. € bis zu einem Preis von 20,00 € pro Aktie über die Börse zurückzukaufen. Das Aktienrückkaufprogramm soll spätestens am 30. Juni 2024 enden. Im Rahmen dieser Ermächtigung hat Aumann im Zeitraum vom 17. März 2023 bis einschließlich 31. Juli 2023 bereits 441.488 eigene Aktien (2,9 %) mit einem Gesamtwert von 6,9 Mio. € erworben. Damit können noch weitere eigene Aktien in Höhe von 1.083.512 Stücken bzw. 7,1 % der ausstehenden Aktien zurückgekauft werden. Der Aktienrückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit den Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Die Aktien sollen zu den gemäß Art. 5 Abs. 2 der Safe-Harbour-Regelungen zulässigen Zwecken verwendet werden. Weitere Einzelheiten zum Aktienrückkauf werden unter https://www.aumann.com/investor-relations/aktienrueckkauf/ veröffentlicht. Aumann AG Vorstand Aufsichtsrat Registergericht
Ende der Insiderinformation 17.11.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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