B4H Brennstoffzelle4Home GmbH: Anordnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens

B4H Brennstoffzelle4Home GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz

B4H Brennstoffzelle4Home GmbH: Anordnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens

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09.04.2024 / 07:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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B4H Brennstoffzelle4Home GmbH: Anordnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens

Guben, 09.04.2024 – Mit Beschluss vom 8. April 2024 hat das Amtsgericht Cottbus (Insolvenzabteilung), Az. 63 IN 130/24, das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH angeordnet. Der Geschäftsbetrieb von B4H wird bis auf Weiteres fortgesetzt.

Für das Insolvenzeröffnungsverfahren ist der durch die weitreichende Umstellung der Förderpraxis für Wärmepumpen bedingte bisherige und der absehbar weitere Geschäftsverlauf 2024 mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität ursächlich. Die seit Ende 2023 angekündigten, aber zum Teil erst vor kurzem konkretisierten neuen Förderungsbedingungen haben in einer Gesamtschau eine erhebliche Verunsicherung im Markt bewirkt, die Hauseigentümer aktuell von dem Kauf einer Wärmepumpe abhält.

Während zunächst der Start der Antragstellung im Jahr 2024 für die Heizungsförderung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Wechsel der Zuständigkeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus technischen und organisatorischen Gründen um zwei Monate bis zum 27. Februar 2024 verschoben wurde, wurde erst Ende Februar 2024 mitgeteilt, dass für bestimmte Personengruppen Förderungen erst im Mai oder sogar im August 2024 möglich wären. Mitte März 2024 wurde zudem klar, dass Auszahlungen der Zuschüsse erst im September oder Oktober 2024 erstmalig erfolgen sollten. Bei diesem Zeithorizont sorgte das grundlegend geänderte Antragsverfahren für zusätzliche Verunsicherung, bei dem die Anträge nicht mehr vor, sondern erst nach der verbindlichen Beauftragung des Fachunternehmens gestellt werden können. Dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und ein Rechtsanspruch hierauf grundsätzlich nicht besteht, wird anders als in der Vergangenheit infolge der aktuellen Haushaltslage als ein hohes Risiko wahrgenommen. Infolgedessen ist das Neugeschäft auch nach Start das Antragsverfahrens für selbstgenutzte Einfamilienhäuser am 27. Februar 2024 nahezu zum Erliegen gekommen, da die Mehrheit der Verbraucher den Kauf einer Wärmepumpe bis mindestens September 2024 verschob, um kein finanzielles Risiko einzugehen.

Obwohl weiterhin ein Auftragsbestand von mehreren Mio. Euro vorhanden ist, brachten der kurzfristige Personalabbau und umfassende Kostensenkungsmaßnahmen ebenso wenig das gewünschte Ergebnis wie die bis zuletzt geführten Verhandlungen über die Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung unter den aktuellen Marktbedingungen.

Mitteilende Person:
Karolina Balthasar
Geschäftsführerin

Kontakt:
Wolfgang Balthasar
03561/6229992
investment@brennstoffzelle4home.com

Ende der Insiderinformation


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