Bastfaserkontor AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out Bastfaserkontor AG: Konkretisierendes Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gem. §§ 327a ff. AktG und Mitteilung über die festgelegte Barabfindung 24.05.2024 / 16:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die AGIB Real Estate S.A. hat am 22.05.2024 gegenüber der BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft ihr förmliches Verlangen hinsichtlich der Übertragung der Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre der BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft auf die AGIB Real Estate S.A. gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG (Squeeze-Out) schriftlich bestätigt und konkretisiert. Die AGIB Real Estate S.A. hat in diesem Zusammenhang konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf 8.760,00 Euro je Aktie der BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft festgelegt hat. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich am 15. Juli 2024 stattfindet.
Kontakt: Oliver Weisigk / Antonio Morais (Vorstände) Bastfaserkontor AG E-Mail: vorstand@bastfaser.de Ende der Insiderinformation 24.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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