BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e): Immobilien BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft beabsichtigt Verkauf eines Portfolios mit 24 Gewerbeimmobilien an Immobilienspezialfonds 20.12.2022 / 16:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft beabsichtigt Verkauf eines Portfolios mit 24 Gewerbeimmobilien an Immobilienspezialfonds BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 20. Dezember 2022 Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft („BBI“), Neuburg/Donau (ISIN: DE0005280002) hat heute entschieden, 24 Gewerbeimmobilien zu einem Kaufpreis von rd. EUR 189 Mio. an den VIB Retail Balance I-Fonds, einen offenen Immobilienspezialfonds („Fonds“), zu verkaufen. Der Fonds wird von der VIB Vermögen AG, der Mehrheitsaktionärin der BBI, mit einem Volumen von rd. EUR 350 Mio. und einem Investitionsfokus auf Lebensmittel-Einzelhandelsimmobilien und Fachmarktzentren aufgelegt. 49% des Eigenkapitals des Fonds werden zunächst von der VIB Vermögen AG selbst bereitgestellt. Der Verkauf der 24 Gewerbeimmobilien führt zu einem Abgang annualisierter Netto-Mieterträge von rd. EUR 11,1 Mio. aus der Gewinn- und Verlustrechnung der BBI. Dem steht ein erwarteter Ertrag aus dem Verkauf für die BBI in Höhe von ca. EUR 76 Mio. gegenüber. Aus dem Verkaufserlös von rd. EUR 189 Mio. sollen Bankdarlehen in Höhe von ca. EUR 75 Mio. getilgt werden. Der Kaufvertrag über den Verkauf des Immobilienportfolios soll kurzfristig notariell beurkundet werden. Der Vollzug des Kaufvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe. Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft Kontakt Wichtiger Hinweis Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. 20.12.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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