BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Quartals-/Zwischenmitteilung Bike24 Holding AG: Bekanntgabe der vorläufigen Geschäftsergebnisse für das Geschäftsjahr 2023 und für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2023 28.02.2024 / 17:40 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP Bike24 Holding AG: Bekanntgabe der vorläufigen Geschäftsergebnisse für das Geschäftsjahr 2023 und für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2023 ISIN: DE000A3CQ7F4 DRESDEN, 28. Februar 2024 // Nach vorläufigen Berechnungen hat die Bike24 Holding AG („Gesellschaft“) auf Gruppenebene im Geschäftsjahr 2023 eine Umsatzveränderung zum Vorjahr von -13,5% sowie eine bereinigte EBITDA-Marge von -1,3% erzielt. Im vierten Quartal 2023 betrug die Umsatzveränderung zum Vorjahr -21,8% (Q4 2022: +2,8%) und die bereinigte EBITDA-Marge -7,0% (Q4 2022: -3,1%). In der am 25. Oktober 2023 angepassten Gesamtjahresprognose ging die Gesellschaft noch von einem Umsatzrückgang von -16% bis -11% und einer bereinigten EBITDA-Marge zwischen -1% und +1% aus. Während sich die Umsatzveränderung nach den vorläufigen Berechnungen im Rahmen der Prognose bewegt, liegt die bereinigte EBITDA-Marge unterhalb der Prognose. Hauptgrund hierfür sind größere Abwertungen auf den Lagerbestand (31.12.2023: EUR 5,0 Millionen vs. 31.12.2022: EUR 2,8 Millionen), die auch das Ergebnis für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2023 stark beeinflussten. Der Lagerbestand wurde während der Pandemie und aufgrund der damals vorhandenen Lieferkettenprobleme stark aufgebaut. Aufgrund der makroökonomischen Rahmenbedingungen war die Konsumstimmung und damit einhergehend die Nachfrage erheblich abgeschwächt. Der Gesellschaft gelang es zwar den Lagerbestand deutlich zu verkleinern (31.12.2023: EUR 71,3 Millionen; 31.12.2022: EUR 84,3 Millionen – jeweils nach Abwertungen), dennoch gibt es einzelne Produktgruppen, in denen immer noch Überkapazitäten existieren. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die Abwertungsmethodik aufgrund der gegenwärtigen Marktsituation angepasst, was zu einem höheren Abwertungsbedarf führte. Auf Grundlage dieser Geschäftsergebnisse und dem mittelfristigen Ausblick erwartet der Vorstand im Rahmen des notwendigen Impairment Tests eine Wertminderung des Geschäfts- bzw. Firmenwerts im Umfang von EUR 56 bis 64 Millionen. Alle Zahlenangaben sind vorläufig und ungeprüft. Die finalen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 sowie für das vierte Quartal 2023 werden im Rahmen der Geschäftsberichtsveröffentlichung am 22. März 2024 bekanntgegeben. Die Definition der alternativen Leistungskennzahl „bereinigte EBITDA-Marge“ findet sich im Geschäftsbericht 2022 auf Seite 48, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.
Mitteilende Person: Alexander Weiß, General Counsel Kontaktperson für Fragen von Investoren und Analysten: Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
Ende der Insiderinformation 28.02.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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