Cannovum Cannabis AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht

Cannovum Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

Cannovum Cannabis AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht

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04.06.2024 / 10:20 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Art. 17 MAR 04.06.2024

 

Cannovum Cannabis AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht

Der Vorstand der Cannovum Cannabis AG (Börsen Frankfurt, Xetra, Düsseldorf, München, Hamburg, Berlin, Tradegate, gettex: ISIN DE000A2LQU21) hat heute beschlossen, aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13.11.2020 eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital durch Ausgabe von 888.900 jungen Aktien durchzuführen.

Der Vorstand hat entschieden, den Aktionären das Bezugsrecht einzuräumen, indem die jungen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG ausschließlich den derzeitigen Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 8:5 zum Bezugspreis von EUR 1,- je Aktie zum Bezug angeboten werden. Als Nachweiszeitpunkt für die Bezugsberechtigung wird der Geschäftsschluss des heutigen Tages festgelegt.

Es ist geplant, dass das Angebot an die Aktionäre prospektfrei erfolgt. Die Bezugsfrist beträgt vierzehn Tage, ihr Beginn wird nach Genehmigung und Veröffentlichung des Wertpapierinformationsblattes bekannt gegeben.

Die Erlöse aus dieser Barkapitalerhöhung dienen zur Reduktion von Verbindlichkeiten sowie zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs. 

 

Kontakt: 

Klaus Madzia

Vorstand

Cannovum Cannabis AG

email: klaus.madzia@cannovum.com 

 

Über Cannovum Cannabis AG:

Die Cannovum AG (www.cannovum.de, www.cannovum.com) ist das erste deutsche Cannabis-Unternehmen, das an der Börse gehandelt wird. Die Aktien werden an den Börsen Frankfurt/Xetra, Düsseldorf, München, Berlin, Hamburg und gettex gehandelt.

Ende der Insiderinformation


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