Compleo Charging Solutions AG / Schlagwort(e): Insolvenz Compleo Charging Solutions AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet 23.12.2022 / 18:24 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Dortmund, den 23. Dezember 2022: Das Amtsgericht Dortmund hat heute das (vorläufige) Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Compleo Charging Solutions AG sowie der Compleo Charging Technologies GmbH gemäß §270b InsO angeordnet. Damit wurde den am 20. Dezember 2022 eingereichten Anträgen auf Eröffnung eines (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahrens stattgegeben. Zum vorläufigen Sachwalter für die beiden Gesellschaften bestellte das Gericht Herrn Rechtsanwalt Martin Lambrecht mit Sitz in Düsseldorf. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung soll der Geschäftsbetrieb der Compleo Charging Solutions AG sowie der Compleo Charging Technologies GmbH in vollem Umfang fortgeführt und die Gesellschaften saniert werden. Zur Unterstützung der Sanierung in Eigenverwaltung hat der Vorstand der Compleo Charging Solutions AG mit Herrn Rechtsanwalt Jochen Sedlitz mit Sitz in Stuttgart einen anerkannten Experten mit umfangreicher Erfahrung in vergleichbaren Restrukturierungs- und Insolvenzfällen beauftragt sowie zum Generalbevollmächtigten ernannt. 23.12.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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