creditshelf Aktiengesellschaft: AUßERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG EINSTWEILIGE VERFÜGUNG

creditshelf Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges

creditshelf Aktiengesellschaft: AUßERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG EINSTWEILIGE VERFÜGUNG

10.10.2024 / 16:45 CET/CEST

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Schlagworte:
Hauptversammlung, Sonstiges

CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT: AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG EINSTWEILIGE VERFÜGUNG

Frankfurt am Main, 10. Oktober 2024 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) hat heute anhand des Beschlusses des Amtsgericht Frankfurt am Main vom 10. Oktober 2024 Kenntnis darüber erlangt, dass auf den Antrag der Gesellschaft vom 26.09.2024 und vom 02.10.2024 die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4) und 5) der auf den 11.10.2024 einberufenen Hauptversammlung bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main über die Beschwerde der Gesellschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 26.08.2024 im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt wird.

 

Kommunikation & IR:

creditshelf Aktiengesellschaft
Tel.: +49 69 348 7724 10

Ansprechpartner:
Dr. Tim Thabe
Dr. Daniel Bartsch
ir@creditshelf.com
www.creditshelf.com

Über creditshelf

creditshelf wurde gegründet als digitaler Unternehmensfinanzierer der nächsten Generation. Der Geschäftsbetrieb von creditshelf wurde mit Wirkung zum 06.05.2024 im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf die Teylor AG übertragen.

creditshelf ist derzeit im General Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

 

 

 

 

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