DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleiheemission DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Zinssatz und Volumen neue Unternehmensanleihe 2023/2026 26.06.2023 / 08:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DEN USA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER KANADA ODER EINER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.
Zinssatz und Volumen neue Unternehmensanleihe 2023/2026
Berlin, 26. Juni 2023 – Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft („DEAG“) hat heute den Zinssatz der am 6. Juni 2023 angekündigten Unternehmensanleihe mit einer Laufzeit von drei Jahren (ISIN NO0012487596) (die „Schuldverschreibungen 2023/2026“ oder die „Anleihe“) festgelegt. Die Anleihe wird mit einem Zinssatz in Höhe von 8% p.a. verzinst. Die Anleihe ist sowohl bei institutionellen als auch bei Privatinvestoren auf großes Interesse gestoßen, sodass die Anleihe deutlich überzeichnet ist. Das Gesamtemissionsvolumen wird bei 50 Mio. EUR festgelegt. Die Zeichnungsmöglichkeit der Schuldverschreibungen 2023/2026 im Rahmen des öffentlichen Angebots über DirectPlace der Deutschen Börse AG wird heute (26. Juni 2023) um 10:00 Uhr (MEZ) frühzeitig geschlossen. Weitere Details zum Umtausch, zur Zuteilung sowie zum Handelsstart werden nach Ende der Zeichnungsfrist bekannt gegeben. Mitteilende Personen: Prof. Peter Schwenkow (CEO), Christian Diekmann (COO/CDO), Detlef Kornett (CMO), Roman Velke (CFO), Moritz Schwenkow (CTTO) +++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++
Wichtige Hinweise Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die „Wertpapiere“) der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines von der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) am 6. Juni 2023 gebilligten und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notifizierten Wertpapierprospekts (“Prospekt“). Der Prospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.deag.de kostenlos erhältlich.
Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der „Securities Act“) verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nichtunter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verbreitet werden bzw. richtet sich nur an Personen, die “qualifizierte Anleger” im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung (“Verordnung“) sind oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind oder andere Personen, denen die Informationen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden zusammen als “ relevante Personen” bezeichnet). Die neuen Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb von Wertpapieren wird nur gegenüber relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Ende der Insiderinformation 26.06.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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