Delisting-Erwerbsangebot erfolgreich abgeschlossen – Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe sichern sich rund 95,96 % der home24-Aktien

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Delisting-Erwerbsangebot erfolgreich abgeschlossen – Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe sichern sich rund 95,96 % der home24-Aktien

21.09.2023 / 10:35 CET/CEST

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Delisting-Erwerbsangebot erfolgreich abgeschlossen – Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe sichern sich rund 95,96 % der home24-Aktien

  • Gesellschaften um XXXLutz halten insgesamt rund 95,96 % am derzeitigen Grundkapital von home24
  • XXXLutz freut sich auf die Zusammenarbeit mit home24

Wels, 21. September 2023 – Die RAS Beteiligungs GmbH, die LSW GmbH und die SGW‑Immo-GmbH, drei Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe („XXXLutz“), haben am 20. September das Delisting-Erwerbsangebot („Angebot“) für alle noch ausstehenden Aktien der home24 SE („home24“ oder die „Gesellschaft“) erfolgreich abgeschlossen. Gesellschaften um XXXLutz halten nach Ablauf des Angebots nun rund 95,96 % des derzeitigen Grundkapitals von home24.

Das Delisting-Erwerbsangebot ist damit beendet. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 11. September 2023 mitgeteilt, dass dem Antrag von home24 auf Widerruf der Börsenzulassung stattgegeben wurde. Das Delisting wurde gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 14. September 2023 wirksam. Seitdem können die home24-Aktien nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

XXXLutz freut sich, gemeinsam mit home24 neue Wachstumschancen zu ergreifen und der Gesellschaft als starker Partner Stabilität und Schlagkraft für die künftige Ausrichtung zu geben.

Über XXXLutz
XXXLutz ist in den 77 Jahren seines Bestehens stetig gewachsen. Die XXXLutz Unternehmensgruppe betreibt über 370 Einrichtungshäuser in 13 europäischen Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Schweden, Serbien und Polen) und beschäftigt mehr als 26.300 Mitarbeiter. Mit einem Jahresumsatz von 5,75 Milliarden Euro ist die XXXLutz Gruppe einer der drei größten Möbelhändler der Welt.

Über home24
home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit knapp 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke „Mobly“ in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit rund 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren im übrigen Europa. Das Sortiment von home24 besteht aus zahlreichen Marken, darunter eine Vielzahl von Eigenmarken.

Medien-Ansprechpartner zur Transaktion:

FTI Consulting Deutschland
Florian Bamberg
Tel.: +49 170 287 1258
E-Mail: florian.bamberg@fticonsulting.com

Ansprechpartner für Fachmedien:

XXXLutz Gruppe
Mag. Thomas Saliger
Unternehmenssprecher der XXXLutz Gruppe
Römerstraße 39, 4600 Wels
E-Mail: sal@lutz.at

Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat. Aktionären der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen.

Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.


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